Die beihilferechtliche Genehmigung der BEW durch die EU-Kommission stößt auf ein positives Echo auf Seiten der Energiewirtschaft. „Zahlreiche Projekt haben auf die Bewilligung der BEW gewartet und können nun endlich in die Umsetzung gehen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing äußert sich ebenfalls zufrieden: „Die beihilferechtliche Genehmigung der BEW ist ein erster, großer Schritt für die kommunale Wärmewende und gerade in diesen Zeiten ein gutes Signal.“ Auch BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andrea sieht in der BEW ein wichtiges Instrument, um die Wärmewende – insbesondere in den Städten – voranzutreiben. Einig sind sich die Verbände allerdings auch in der Bewertung, dass die Mittel der Förderung nicht ausreichen.
Das bewilligte Fördervolumen von rund drei Mrd. € halte man nicht für ausreichend, sagt BEE-Präsidentin Peter. „Zu einer tatsächlichen Dekarbonisierung der Wärmenetze sollten die Fördermittel der BEW deutlich aufgestockt werden. Bei der aktuellen Höhe der Fördermittel besteht schon jetzt die Gefahr, dass der Topf schnell aufgebraucht ist und die BEW damit bereits nach kurzer Zeit verpufft.“
Branche sieht Bedarf für jährlich zwei bis drei Mrd. € Fördermittel für BEW
Ähnliches sei bei der Förderung für die energetische Renovierung von Gebäuden eingetreten. „Das darf sich nicht wiederholen.“ Zusätzliche Mittel von mindestens einer Mrd. € jährlich, mittelfristig 2,5 Mrd. € pro Jahr seien nötig, um der Transformation der Wärmeversorgung den einen nachhaltigen Schub zu verleihen, Versorgung nachhaltig zu sichern und mehr soziale Verträglichkeit zu gewährleisten.
Die Einschätzung teilt der VKU, der „im Hochlauf“ Mittel in Höhe von zwei bis drei Mrd. € pro Jahr für erforderlich hält. „Des Weiteren sollte die Bundesregierung neben verbesserten Bedingungen für KWK-Anlagen mit ordnungs- und planungsrechtlichen Instrumenten flankieren, indem sie die Wärmelieferverordnung novelliert und die geplante, flächendeckende kommunale Wärmeplanung technologieneutral ausgestaltet.“
Aus Sicht des BDEW wäre es „noch besser gewesen, die BEW von vorneherein bis Ende 2030 anzulegen und beihilferechtlich genehmigen zu lassen, um den Unternehmen die nötige Investitionssicherheit zu geben“, sagt Andreae. Auch die BDEW-Hauptgeschäftsführerin sieht als Untergrenze eine Mrd. € an, die jährlich aus dem Bundeshaushalt für die Förderung bereitgestellt werden müssten.
„Wichtig ist nun, dass die Transformationspläne, die die Nah- und Fernwärmeversorger für bestimmte Förderelemente der BEW erstellen müssen, auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung anerkannt werden“, so Andreae weiter. „Denn sie werden die Roadmaps zu einer vollständig klimaneutralen Nah- und Fernwärmeversorgung über Wärmenetze bis 2045 bilden.“ Viele Unternehmen würden nun zeitnah die grüne Nah- und Fernwärme auf Basis der BEW forcieren. „Das hilft dann auch für die kommunale Wärmeplanung.“
Durch zunehmend grüne Fernwärme können erheblich CO2-Emissionen eingespart werden. Insbesondere in urbanen Regionen ergeben sich laut BDEW große Effekte für den Klimaschutz, da dort oft der notwendige Platz fehlt, um erneuerbare Wärme direkt vor Ort zu erzeugen. „Gleichzeitig hilft uns ein steigender Anteil grüner Fernwärme schneller unabhängig von russischen Energieimporten und fossilen Energieträgern zu werden.“