Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau neuer klimaneutraler Netze hat heute die beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel bekommen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Förderung kann damit Mitte September starten.
Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden sei der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Viele Kommunen ständen in den Startlöchern, um die Wärmeversorgung umzustellen. „Mit dem Go aus Brüssel für das Förderprogramm können sie jetzt loslegen.“
„Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze setzen wir Anreize und stellen planbare finanzielle Unterstützung für den langfristigen Umstieg bereit“, so Habeck weiter. Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So könne künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf erneuerbare Energien und Abwärme umstellt. Der Umbau der Wärmeversorgung wird neben den Förderprogramm flankiert mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung.
Die BEW-Förderung im Detail
► Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.
► Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.
► Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
► Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 Prozent der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind unter anderem Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
► Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.
► Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.
► Der Förderstart ist für Mitte September vorgesehen.
► Insgesamt stehen rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.