Entwickelt wurde das Register vom Hamburg Institut im Rahmen des Forschungsprojekts IW3. „Was im Strombereich schon lange etabliert ist, erproben wir nun auch im Wärmemarkt, dies eröffnet neue Vermarktungsmöglichkeiten“, sagt Alexandra Styles, die das Projekt beim Hamburg Institut koordiniert. Technisch wird das Register in Kooperation mit Grexel umgesetzt.
Das Register wird im Rahmen des IW3-Projekts zu Forschungszwecken betrieben und untersucht Optionen, wie ein nationales Wärme- und Kälte-HKN-Register zur Umsetzung europarechtlicher Anforderungen zukünftig funktionieren könnte.
Erste Wärme-HKN für Hamburger Energiewerke ausgestellt
Die ersten knapp 1.500 Wärme-Herkunftsnachweise mit einer Einheit von je einer Megawattstunde (für die Monate Mai bis Juli 2022) wurden für die Hamburger Energiewerke ausgestellt. Die zugrunde liegende Wärmemenge stammt aus dem Biomethan-Blockheizkraftwerk im Energiebunker Wilhelmsburg und wurde in das dezentrale Nahwärmenetz in Hamburg-Wilhelmsburg eingespeist.
Mit den Hamburger Energiewerken ist nun der Testbetrieb des Wärmeregisters erfolgreich gestartet. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Biomethan-Anlage das Pilotprojekt des Hamburg Instituts unterstützen können, auch für die leitungsgebundene Wärmeversorgung ein Herkunftsnachweisregister zu entwickeln“, sagte Burkhard Warmuth, Leiter Strategie bei den Hamburger Energiewerken. In der nächsten Phase kann der Pilotbetrieb auf weitere Hamburger Wärmenetzbetreiber und Wärmeerzeuger ausgeweitet werden.
Bilanzierbare grüne Wärme und Kälte
Das Pilotvorhaben verfolgt gleich mehrere Ziele: Wärme-HKN erlauben es, insbesondere Wärmemengen aus neuen Projekten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme einzelnen Kunden und Kundinnen zuzuordnen. So versetzt das IW3-Wärmeregister Erzeuger und Wärmeversorger in die Lage, grüne Fernwärme als eigenständiges Produkt zu vermarkten. Gerade für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Möglichkeit, bilanzierbar und somit nachvollziehbar grüne Wärme und Kälte zu beziehen, interessant. Dies trifft sowohl auf Industrieunternehmen als auch z. B. die Wohnungswirtschaft zu.
Aber auch privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die Herkunft ihrer über Netze bezogenen Energie zunehmend wichtiger. Erlöse aus der Vermarktung grüner Fernwärme können die Refinanzierung des Ausbaus der klimaneutralen Wärmeerzeugung erleichtern und somit zusätzliche Dekarbonisierungsanreize setzen.
Weichenstellung für Umsetzung der RED II
Das Register kann zudem eine wichtige Weichenstellung für die Umsetzung von Artikel 19 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II in Deutschland sein. Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten neben Strom auch Nachweissysteme für Gase wie Biomethan und Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Ein Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wurde Mitte August 2022 vom BMWK veröffentlicht. Erfahrungen aus dem Design und Betrieb des IW3-Pilotregisters können in den nationalen Umsetzungsprozess einfließen.
Ziel: 2023 komplettes Wärmekennzeichnungsjahr durchspielen
Dem Aufsetzen des Wärmeregisters war der Mitteilung zufolge ein ausführlicher Analyseprozess vorausgegangen, um die spezifischen Anforderungen und wirtschaftlichen sowie technischen Rahmenbedingungen des Wärmemarkts zu identifizieren und im Registerdesign zu berücksichtigen. Hierbei wurden insbesondere die wesentlichen Unterschiede zum etablierten HKN-System im Strombereich herausgearbeitet. Hierzu gehört die Grundsatzentscheidung, im Rahmen des Pilotvorhabens nur HKN zur Wärmekennzeichnung zuzulassen, die aus einem technisch verbundenen Wärmeversorgungssystem stammen.
„Unser Ziel ist, 2023 ein komplettes Wärmekennzeichnungsjahr durchzuspielen“, so Styles. „Die bei der Nutzung und beim Betrieb des Registers gesammelten Erfahrungen werten wir im Hinblick auf die verschiedenen Einsatzzwecke von Wärme- und Kälte-HKN aus.“
