Entwurf für Messstellenbetriebsgesetz schürt Hoffnung auf Fortschritte bei Digitalisierung


Richtig sei auch, dass gesonderte Standards, etwa für Steuereinheiten oder Wärmepumpen, dem Markt überlassen werden sollen. „Der neue Preisdeckel bei 20 €/Jahr kann zu einem echten Gamechanger werden und neue Geschäftsmodelle ermöglichen“, so der bne weiter. Dass die Netzbetreiber stärker an den Kosten für die Smart Meter Gateways beteiligt werden, sei „folgerichtig“. Schließlich profitierten sie von den übermittelten Daten für die nötige Netzzustandsüberwachung. Ein weiterer, lange geforderter Pluspunkt sei darin zu sehen, dass die Sichere Lieferkette entschlackt und massengeschäftstauglich gemacht werde.


Der Entwurf habe aber zugleich deutliche Schwachstellen, merkt der bne an. „Die neue Marktrolle des Auffangmessstellenbetreibers ist hochproblematisch.“ Dabei handele es sich um den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB), der bundesweit die meisten iMSys verbaut hat. „Fällt ein gMSB aus, übernimmt der Auffangmessstellenbetreiber acht Wochen nach Übernahme des Notbetriebs dauerhaft die Grundzuständigkeit“, berichtet der Energieverband. „So werden die Monopole zementiert und wettbewerbliche Messstellenbetreiber deutlich geschwächt.“ Auch der Zertifizierungsprozess bleibe „viel zu kompliziert“. Solange nur das BSI anerkennen dürfe, bleibe es das Nadelöhr bei der Digitalisierung.


Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) begrüßt, dass der Entwurf zum neuen MsbG der dringend nötigen Digitalisierung des Stromsystems die „höchste Priorität“ einräume. Damit könne die Energiewende nun effizient vorangebracht werden. Die Novelle lege den Grundbaustein für einen massentauglichen Rollout intelligenter Messsysteme „und damit für die Bereitstellung der Daten, wie unser Stromsystem gerade belastet ist“. Ohne diese Daten könnten die volatilen erneuerbaren Stromquellen wie Wind und Sonne nicht optimal mit den steuerbaren Abnehmern wie Wärmepumpen und Ladesäulen gekoppelt werden. „Bisher gibt es diese Daten nicht ausreichend – diesen Schwachpunkt stellt das Gesetz ab.“


Insbesondere sei hervorzuheben, dass mit den nun festgelegten Pflichten zum Einbau Rechtssicherheit und Klarheit für die umsetzenden Unternehmen geschaffen wurde. „Angreifbare Allgemeinverfügungen sind richtigerweise durch gesetzliche Fristen im Gesetzesentwurf passé.“


ZVEI kritisiert „zaghaften Zeitplan“ für die Umsetzung 


Kritisch sieht der ZVEI den „zaghaften Zeitplan“ für die Umsetzung. Die Einbauquote von zehn Prozent sollte bereits für 2024 und nicht erst für 2025 gelten, „die Unternehmen stehen bereit und können liefern“. Erst durch schnelles Einbauen, Umsetzen und schnell erkennbare Mehrwerte für die Gesellschaft und Industrie ließen sich zudem die gewünschten klimapolitischen Effekte erzielen.


Der Entwurf komme dennoch zur rechten Zeit, da die Bundesnetzagentur jüngst ihren Konsultationsprozess zum Paragrafen 14a EnWG begonnen hat. „Mit diesem doppelten Anstoß kann die Digitalisierung der Energiewende jetzt Tempo aufzunehmen.“