Aiwanger fordert weitere Verbesserungen im Ausschreibungsdesign für Biomasse


„Wir haben uns und werden uns weiter einsetzen, dass die endogene Mengensteuerung, bei der im Fall von Unterzeichnung nur 80 Prozent der Gebote zugeschlagen werden, für Biomasse abgeschafft wird“, sagte Aiwanger. Damit schließt sich Aiwanger den Forderungen der Bioenergiebranche an, die das Ende der endogenen Mengensteuerung bereits mehrfach – und zuletzt im Rahmen eines Positionspapiers zum Sofortprogramm der Bundesregierung – angemahnt hat.


Die Anschlussvergütung für Güllekleinanlagen solle angehoben werden und die Degression, also die jährliche Reduzierung der Höchstgebotswerte, weiter abgesenkt werden, so Aiwanger weiter. „Die Gefahr zu überfördern ist nicht mehr in diesem Maße gegeben, denn die Kosten steigen mit zunehmenden umwelt- und sicherheitsfachlichen Anforderungen.“


Aiwanger verweist auf die starke Unterzeichnung der Biomasseausschreibungen im vergangenen Herbst. Auch die erste Runde der Biomethan-Ausschreibungen wurde die ausgeschriebene Menge knapp unterschritten. Bei den Biomasseausschreibungen seien rund 40 Prozent der Zuschläge nach Bayern gegangen, bei der Biomethanausschreibung waren es lediglich fünf Prozent.


„Einstieg in Biomethan-Ausschreibung zeigt Innovationsbereitschaft der Anlagenbetreiber“


Bayern habe in seinem Aktionsprogramm Energie die regionale, grundlastfähige und nachhaltige Stromerzeugung aus Biomasseanlagen fest verankert. Gerade in Zeiten hoher Verbraucherpreise werde der Vorteil dieser Strategie deutlich. „In den sonnenschwachen Monaten kann der flexible Biogasstrom ausgleichen und zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung beitragen.“


„Der Einstieg in die Ausschreibung für Biomethan zeigt die Markt- und Innovationsbereitschaft der Anlagenbetreiber“, sagt Aiwanger. „Für einen besseren Ausschreibungserfolg Bayerns werde ich mich weiter für die Einführung der Südquote einsetzen, mit der vorrangig Biomasse- und Biomethananlagen in den südlichen Bundesländern bezuschlagt werden.“ Hier unterscheidet sich Aiwangers Position allerdings von der der Branche, die eine Südquote ablehnt.


„Vergütete Bemessungsleistung von 15 auf 30 Prozent der installierten Leistung anheben“


Bei den Biomethanausschreibungen müsse die Höhe der vergüteten Bemessungsleistung von 15 auf 30 Prozent der installierten Leistung angehoben werden, um die Nutzungsdauer der Biomethan-BHKW gerade im Winter im Süden von rund 1.300 auf rund 2.600 Volllaststunden zu verlängern und erneuerbaren Strom und Wärme zu erzeugen, fordert Aiwanger weiter. Das würde auch Effizienz und Auslastung der Anlagen steigern.


Die Forderungen nach einer Steigerung der Ausschreibungsmengen für Biomasseanlagen wurden im EEG 2021 umgesetzt. Ebenso wurde im Dezember, im Rahmen der Genehmigung des EEG 2021 durch die EU-Kommission, der für die Biogas- und Biomethanbranche sehr wichtige Flexibilitätszuschlag rechtskräftig. Mit dem Flexibilitätszuschlag werden Anlagenbetreiber zusätzlich vergütet, die Strom bedarfsgerecht mit ihrer Anlage nur dann erzeugen, wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, also beispielsweise im Winter oder in der Nacht. „Dies schafft ein attraktiveres Ausschreibungsdesign und mehr Planungssicherheit.“