BEG-Reform: Förder-„Aus“ für Gasheizungen und neue Hürden für die Bioenergie


Ziel sei, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren. Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet vor diesem Hintergrund allerdings eine Senkung der individuellen Förderung, was teils auf massive Kritik stößt, die Deutsche Umwelthilfe spricht sogar von einer „Katastrophe“. Der Energiewirtschaft geht es eher um die inhaltliche Ausgestaltung und Verschiebungen der Förderbedingungen zwischen verschiedenen Technologien.


Das BMWK hat die Reform der BEG nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt, zum Teil ist sie bereits in Kraft getreten, wobei dies in gestufter Reihenfolge geschieht. Mit dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022.


Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. „Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.“ Die Details zur veränderten Förderung sind auf S.5 zusammengestellt.


Habeck: Notwendig, im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen


Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist laut BMWK die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen“, sagt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).


Wichtig sei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor (vgl. Bericht auf S. ne31-310-fett). Zugleich werden die Fördersätze „leicht reduziert“, führt das BMWK aus. Bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.


BMWK: Jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Mrd. € bleiben möglich


„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt“, so Habeck weiter. Die allermeisten Menschen lebten in älteren Häusern. „Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau.“ Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe sei das eine „gute Lösung“, sagt Habeck.


Mit der Reform der BEG werden laut BMWK jährliche Bewilligungen von 13-14 Mrd. € möglich bleiben, davon etwa 12-13 Mrd. € für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. € und 2020 rund 5 Mrd. € für die Sanierung ausgegeben. Im laufenden Jahr sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Mrd. € im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.


BEE kritisiert Schlechterstellung der Bioenergie


Die Korrektur der Förderbedingungen bei der Sanierung von Gebäuden stößt in der Energiebranche auf ein geteiltes Echo. „Der Fokus auf ‚Worst First‘, also auf die Gebäude mit der schlechtesten Dämmung und den schmutzigsten Heizungen, ist ebenso begrüßenswert wie der Ausstieg aus fossilem Gas und Öl“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. „Jedoch steckt der Teufel im Detail. Zur Bewerkstelligung der Wärmewende braucht es jetzt eine konsequente Neuausrichtung der Förderung.“


Es würden „unnötige Bremsen für den Ausbau Erneuerbarer Wärmelösungen geschaffen, wie zum Beispiel die Schlechterstellung der Bioenergie, insbesondere der Holz- und Pelletheizungen“. Pelletheizungen etwa können nur mit der Anwendung einer Solarthermieanlage eine höhere Förderung erhalten. „Für die Erneuerbare Wärmewende bedarf es aber des Einsatzes aller regenerativer Technologien. Das sollte sich auch in der Ausgestaltung der Förderung widerspiegeln.“


Zudem müsse der Gesetzgeber möglichst viele Gebäudeeigentümer zur Sanierung und zum zügigen Austausch ihrer Heizung anreizen. Es sei richtig, die Mittel in der Breite zu streuen. Die Bundesregierung sollte aber noch weiter gehen und wirklich allen Hauseigentümer ein Angebot zur Gebäudemodernisierung machen. Angesichts explodierender Heizkosten benachteilige die Streichung der Kreditförderung für Einzelmaßnahmen einkommensschwache Haushalte. „Hier muss der Gesetzgeber weiter nachbessern“, so Peter. „Das bedeutet auch, den Umfang der Fördermittel zu erhöhen. Er reicht noch nicht aus, um die Wärmewende zu finanzieren.“


DEPV: Regierung setzt sich ambitionierte Ziele – und handelt kontraproduktiv


Die Kritik an der Änderung des Förderrahmens für Biomasseheizungen teilt der der Deutsche Energieholz- und Pelletverband (DEPV). „Die Bundesregierung setzt sich ambitionierte Ziele bei der Energiewende am Wärmemarkt und handelt kontraproduktiv“, sagt die DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt-Menig. Mit dem bisherigen Programm und seiner Ausgestaltung sei der Heizungstausch auf attraktive Weise angereizt worden. Moderne Holz- und Pelletfeuerungen hätten nach den vorliegenden Evaluierungen dabei „mit Abstand am meisten zur CO2-Einsparung beigetragen – und zwar mit der größten Fördereffizienz“. Dass die Förderung für diese „auf einem heimischen Energieträger und modernster Heiztechnik“ basierende Wärmeerzeugung nun gegenüber anderen Techniken deutlich reduziert wird, sei „unverständlich und absolut kontraproduktiv“, sagt Schmidt-Menig.


Um eine Unabhängigkeit fossiler Energien zu erreichen, müsse „technologieoffen jede effiziente und klimafreundliche Energieform Berücksichtigung finden“. Um die Sanierungsquote zu erhöhen und die von der Bundesregierung gesteckten Klimaziele zu erreichen, wäre es zielführender gewesen, die BEG in bewährter Form zu belassen. „Auch eine einheitliche, moderate Reduzierung der Fördersätze hätte das weitere Marktwachstum nicht wesentlich beeinflusst und eine Akzeptanz gefunden.“ Mit der beschlossenen Änderung würden Verbraucher jedoch „erheblich beunruhigt“. Auch das für den Heizungstausch zuständige Handwerk werde sich anstelle der praktischen Arbeit nun wieder mit den neuen Förderbedingungen beschäftigen müssen, kritisiert Schmidt-Menig.


BDEW: Förderstopp für gasbasierte Heizungen ist ein Fehler


Der Energiebranchenverband BDEW übt scharfe Kritik am Förderaus für Gasheizungen. „Es ist völlig unverständlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium sämtlichen gasbasierte Heizungen die Förderung streicht – zukünftig somit auch Heizungen, welche ganz oder teilweise mit erneuerbaren oder dekarbonisierten Gasen betrieben werden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Selbst Hybridheizungen, die den Einsatz von Wärmepumpen in Kombination mit einem Spitzenlastkessel in Bestandsgebäuden mit hohen Heizlasten „überhaupt erst ermöglichen“, sind vom Förderstopp im Programm „Einzelmaßnahmen“ betroffen, betont Andreae.


Die Entscheidung des BMWK überrasche insbesondere vor dem Hintergrund, „dass es noch vor einer Woche in einem Konzept zur Umsetzung des 65%-Erneuerbaren-Ziels für neue Heizungen auch gasbasierte Heizoptionen berücksichtigt und zur Umsetzung des Konzepts die Unterstützung über das BEG angeregt hat“ (ContextCrew 30.2022). „Hier widerspricht sich das Ministerium selbst.“


Klar sei, dass es für eine erfolgreiche Wärmewende die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen brauche. „Nur so kann mit Blick auf die Vielfalt der Gebäude in Deutschland, deren Infrastrukturen und die Sanierungsraten die jeweils individuell passende Lösung für Eigentümer und Gebäude gefunden werden“, meint die BDEW-Hauptgeschäftsführerin. Insbesondere mit Blick auf die zukünftig vorgesehene kommunale Wärmeplanung sollte keine Wärmeversorgungsoption aufgrund fehlender Förderung in der Umsetzung erschwert werden. „Ohne eine ganzheitliche Betrachtung werden unnötig Kosten produziert.“ Zudem gebe es keine „fossilen Gasheizungen“, nur „fossile Energieträger“. „Der Förderstopp für gasbasierte Heizungen ist daher ein Fehler, den das Bundeswirtschaftsministerium schnellstmöglich korrigieren sollte.“