BSI zieht Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout zurück


Hintergrund ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Die Richter hatten die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme im März 2021 vorläufig gestoppt. Die Allgemeinverfügung sei „voraussichtlich rechtswidrig“, da die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, hieß es seinerzeit.


Um den bisherigen Rollout absichern zu können, hat das BSI nun eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen. „Damit kann der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Der Entscheidung des BSI zur Rücknahme der alten Allgemeinverfügung vorausgegangen war den Angaben zufolge ein intensiver Abstimmungsprozess, „um für die beteiligten Akteure nach der Entscheidung durch das OVG NRW zeitnah Rechtssicherheit wiederherzustellen und die Beschleunigung des Rollouts voranzutreiben“.


In diesem Prozess sei gemeinsam ein Maßnahmenbündel erarbeitet worden, das neben der bereits erfolgten Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und der Festschreibung des systemischen Ansatzes auch die stufenweise Weiterentwicklung der technischen Standards vorsieht. Hierzu seien in kürzester Zeit die Technische Richtlinie TR-03109-1 mit Fokus auf funktionale Interoperabilität überarbeitet (v1.1) und parallel ein formales Konformitätsverfahren etabliert worden, heißt es. „Durch dieses Vorgehen konnten bereits zum 31. Januar 2022 Smart-Meter-Gateways (SMGW) von drei unabhängigen Herstellern durch das BSI zertifiziert werden, die den Nachweis zur Konformität nach der Technischen Richtlinie gem. § 24 Abs. (1) MsbG erbringen und als Grundlage für den weiteren Rollout dienen.“


Daran anknüpfend will das BSI die Fortführung des Rollouts von intelligenten Messsystemen unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit im Zuge der Marktanalyse und der darauf aufbauenden Allgemeinverfügung (sogenannte Markterklärung) vorbereiten. Die Digitalisierung der Energiewende könne so weiter beschleunigt werden und orientiert sich dabei neben den gesetzlichen Vorgaben auch an den Bedürfnissen der Marktakteure, um Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die beteiligten Akteure des Rollouts zu gewährleisten.


Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) begrüßte die Rücknahme der Marktverfügbarkeitserklärung „kurz vor dem Termin für unsere mündliche Verhandlung“, wie BBH auf Twitter festhielt. „Damit ist nun der Weg frei für eine sinnvolle Neugestaltung des Rollout intelligenter Messsysteme.“