Rheinland-Pfalz: Oppositionelle CDU will Landessolargesetz verschärfen


„Aus unserer Sicht ist die Landesregierung beim Solargesetz zu kurz gesprungen“, antwortet der Abgeordnete Markus Wolf. „Die Solaranlage auf dem Dach sollte das Normale sein, das Dach ohne Solaranlage die Ausnahme“, sagt der direkt gewählte Abgeordnete aus dem Wahlkreis Bad Dürkheim im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Solche Ausnahmen sollten etwa dann gelten, wenn die Errichtung einer PV-Anlage nicht wirtschaftlich sei. Der Ausbau müsse so erfolgen, dass die Kapazitäten bei der Produktion von Solarmodulen Schritt halten könnten. „Mittlerweile ist die Diskussion viel weiter als das, was die Landesregierung tut.“


CDU vor einem Jahr noch deutlich zurückhaltender in Sachen Solargesetz


Bei der Vorstellung des Solargesetzes der Landesregierung hatte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gerd Schreiner im Juli 2021 noch gegen eine Solarpflicht ausgesprochen: „Die Energiewende braucht Anreize statt Verbote.“ Inzwischen aber hat sich die Situation verändert. So zeichnet sich ab, dass der angestrebte Ausbau von Windkraft und PV-Energie um jährlich 500 MW zumindest auch in diesem Jahr weiter verfehlt wird. Und mit dem Krieg in der Ukraine stellen sich neue Anforderungen an eine von Russland unabhängige Energieversorgung.


„In der geltenden Fassung betrifft das Gesetz nur eine geringe Zahl an Neubauten gewerblicher Anbieter aus einigen Wirtschaftsbereichen“, heißt es in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. „Alle weiteren Nutzungsformen, insbesondere die öffentliche Verwaltung und die privaten Bauherren, sowie Sanierungen bestehender Gebäude werden von dem Gesetz nicht umfasst.“ Daher soll die Pflicht zur Installation einer Solaranlage erweitert werden auf „alle neu zu errichtenden gewerblich, zu Wohnzwecken und sonstigen Zwecken genutzte Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche“.


abei soll es nach dem Willen der CDU-Fraktion auch weniger Ausnahmen aus Denkmalschutzgründen geben: „Die Pflicht … besteht auch für Gebäude, die unbewegliche Kulturdenkmäler oder Teil eines unbeweglichen Kulturdenkmals im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind.“ Die zuständige Denkmalschutzbehörde solle die Installation der PV-Anlage denkmalgerecht begleiten.


Auf grundsätzlich offene Ohren stößt der Vorstoß bei den Grünen. „Es ist vollkommen richtig, dass wir in der jetzigen Situation überlegen müssen, beim Solargesetz weitere Schritte zu gehen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Bernhard Braun. „Natürlich hätten wir überhaupt nichts gegen die Einführung einer Solarpflicht auch bei Privatimmobilien.“


500 MW neue Solarleistung eine „konkrete Utopie“


Voraussetzung seien aber ausreichende Kapazitäten bei der Installation von Solaranlagen. In der Branche heißt es, dass man bei der Einrichtung der Anlagen mit Wartezeiten von etwa einem Jahr rechnen müsse. „Wenn wir ausreichende Kapazitäten haben“, sagt Braun, „muss es selbstverständlich sein, dass kein Haus ohne Solarpanel mehr gebaut wird.“


Der Gesetzentwurf der CDU trägt den Kapazitätsproblemen mit einer gestaffelten Einführung der Bestimmungen entgegen. Für Bauvorhaben des Landes soll die Solarpflicht Anfang 2024 in Kraft treten, für andere Bauherren bis Mitte 2025. „So soll eine realistische Umsetzung der neuen Regeln erleichtert werden.“


Auch Auflagen im Denkmalschutz dürften die Errichtung von Solaranlagen nicht zu sehr einschränken, sagt Braun der Deutschen Presse-Agentur. Bei PV-Anlagen auf Agrarflächen gebe es ebenfalls noch Luft nach oben. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei der Photovoltaik das Ausbauziel von 500 Megawatt jährlich schaffen werden. Das ist, um mit Ernst Bloch zu sprechen, keine reine, sondern eine konkrete Utopie.“ (dpa)