Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag zwei Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – wie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen – in Stromverteilernetze eröffnet. BNetzA-Präsident Klaus Müller nannte die „schnelle und vollständige Integration“ aller Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos wesentlich für die Energiewende und wichtig für alle Bürger.
Der absehbare Hochlauf von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen erfordere gut gerüstete Stromverteilernetze, so die BNetzA. Zum einen sei ein zeitnaher und vorausschauender Ausbau der Verteilernetze unerlässlich. Zum anderen müssten die Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend einzuschränken, um Überlastungen der Niederspannungsnetze zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur beabsichtige, dazu konkrete Vorgaben zu treffen, um so die Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt zu gewährleisten.
Die geplanten Regelungen sollen dem hohen Strombedarf von neuen Verbrauchseinrichtungen Rechnung tragen, heißt es weiter. Verzögerungen beim Netzanschluss von Verbrauchseinrichtungen würden durch die geplanten Regelungen vermieden. Zudem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Möglichkeit der Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber eine pauschale Ermäßigung ihres Netzentgeltes erhalten, so die Bundesnetzagentur. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und schon eine Ermäßigung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz erhalten, sehen die geplanten Festlegungen Übergangsregelungen vor. Dies betreffe insbesondere Nachtspeicherheizungen.
Impulse für Strommarkt und für eine Digitalisierung von Verteilernetzen
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sollen in Zukunft vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von erneuerbaren Energien gering ist. Laut Bundesnetzagentur würden hierdurch höhere „Gleichzeitigkeiten“ entstehen, da viele Verbraucher den dann zur Verfügung stehenden günstigen Strom nutzen wollen und es so zu Überlastungen des Netzes kommen könnte. Mit dem jetzt zur Konsultation gestellten Instrument solle diesem Szenario wirksam begegnet werden können. Die Steuerung solle dabei nur unter der Voraussetzung einer objektiven Notwendigkeit erfolgen dürfen, so die BNetzA. Um den aktuellen Zustand der Netze bewerten und notwendige Steuerungshandlungen vornehmen zu können, sei eine Beschleunigung der Digitalisierung der Niederspannungsnetze durch die Verteilernetzbetreiber wichtig, heißt es weiter.
Die gemeinsame Konsultation des Eckpunktepapiers für das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz der Beschlusskammern 6 und 8 endet am 27. Januar 2023. Die Beschlusskammern werden die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren.