Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen werden – dabei geht es um eine optimale Verteilung des Wassers. Technisch veraltete Heizungspumpen müssen ausgetauscht werden. Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 GWh pro Jahr werden zu Effizienzmaßnahmen verpflichtet – falls sie bereits eine Energieüberprüfung gemacht haben, bei der Verbrauch und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden. Die Vorgaben gelten bis Ende September 2024.