Im Vergleich zum zweiten Quartal seien die Hackschnitzelpreise je nach Qualität um 11 Prozent (Qualitätsklasse A1), 16 Prozent (A2) und 31 Prozent (B) gestiegen. Verantwortlich für den Anstieg seien neben einer guten Nachfrage sowohl für die energetische auch die stoffliche Nutzung auch die Verteuerung von Produktion und Logistik sowie die weiter steigenden Holzpreise.
Hackschnitzel der Qualitätsklasse A2 kosten den Erhebungen zufolge im dritten Quartal 2022 durchschnittlich 36,33 €/SRM netto oder 4,04 ct/kWh bei einer Abnahmemenge von 80 Schüttraummetern (SRM). „Zu fossilen Energieträgern haben Hackschnitzel weiterhin einen deutlichen Preisvorteil“, betont das DEPI.
Auch Hackschnitzel zur klimafreundlichen Wärmeerzeugung seien in den letzten Monaten von den Verwerfungen der Energiemärkte nicht verschont worden, sagt DEPI-Geschäftsführer Martin Bentele. Dabei sei der Anstieg trotz höherer Produktions- und Transportkosten im Vergleich zu anderen Brennstoffen moderat und heimische Hackschnitzel weiterhin günstig. Allerdings sei auch bei Hackschnitzelkesseln eine steigende Nachfrage zu verzeichnen. Ein anderer Grund ist laut DEPI, dass z.B. in vielen Wärmenetzen neben Hackschnitzeln auch Öl und Gas verwendet werden können, zur Zeit aber aus Kostengründen ausschließlich oder überwiegend auf Hackschnitzel gesetzt wird.
Der Hackschnitzelpreis wird vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI) quartalsweise erhoben. Der Erhebungszeitraum endet am 15. des dritten Monats des laufenden Quartals. Er bezeichnet den Durchschnittspreis (netto) in Deutschland für einen Schüttraummeter der jeweiligen Qualitätsklasse. Die Qualitätsklasse A1 ist angelehnt an die Qualitätsklasse ENplus A1 (Wassergehalt ≤ 15 m-Prozent, Aschegehalt ≤ 1,5 m-Prozent, Feinanteil ≤ 5 m-Prozent). Die Qualitätsklasse A2 ist angelehnt an die Qualitätsklasse ENplus A2 (Wassergehalt 20-35 m-Prozent, Aschegehalt ≤ 2,5 m-Prozent, Feinanteil ≤ 8 m-Prozent). Qualitätsklasse B entspricht der Qualitätsklasse ENplus B (Wassergehalt ≥ 35 m-Prozent, Aschegehalt ≤ 5 m-Prozent, Feinanteil ≤ 10 m-Prozent).