EEW-Novelle: Gesetzentwurf bringt weitere Enttäuschung für Bioenergiebranche


„Die Investitionsförderung war bisher eine einzigartige Erfolgsgeschichte in der Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme durch die Umstellung von fossilen Energieträgern, die passgenau auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnitten war“, so Rostek weiter. „Nur mit Hilfe des EEW konnten zahlreiche mittelständische Unternehmen die hohen Umstellungskosten von fossilen auf erneuerbare Energieträger stemmen.“ Auch in der Biogasproduktion konnten durch die EEW signifikante Effizienzsteigerungen erreicht werden.


Eine effektive und effiziente Wärmewende in der Wirtschaft sollte Unternehmen eine möglichst große wirtschaftliche und politische Freiheit gewähren, damit sie jene Technologie wählen können, die am besten zu ihren jeweiligen Produkten und Marktsituation passt, heißt es von Seiten des Hauptstadtbüros. Der vorliegende Vorschlag zur Überarbeitung der Prozesswärmeförderung werde den Anforderungen einer wirtschaftlichen Wärmewende „bei weitem“ nicht gerecht. „Anstatt auf möglichst viele und einfache Erfüllungsoptionen zu setzen, verstolpert das Wirtschaftsministerium den Klimaschutz in der Industrie, indem Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme radikalen technischen und wirtschaftlichen Restriktionen unterworfen werden.“


Keine Biomassenutzung förderfähig, wenn Direktelektrifizierung technisch machbar ist


Dazu gehöre zum einen, dass Biomasse in Anlagen ab 5 MW nur noch dann förderfähig sein soll, wenn eine Direktelektrifizierung technisch nicht machbar ist. „Ein de-facto Ausschluss von Biomasse, ohne Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit: Was technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll sowie effizient ist, sind zwei Paar Schuhe“, sagt Rostek. In seiner Stellungnahme empfiehlt das Hauptstadtbüro, die Grenze auf 7,5 MW zu erhöhen – und eine Ausnahme von Hybridkesselanlagen, die eine kombinierte Erzeugung aus Strom und Biomasse vorsehen, von der Nachweispflicht. Zudem sollte verankert werden, dass eine Direktelektrifizierung auch ausgeschlossen ist, wenn ihre Umsetzung nicht wirtschaftlich darstellbar ist.


Zum anderen schließe die Beschränkung von Prozesswärmeanlagen über 700 kW auf „Abfallbiomasse“ viele nachhaltige und ohnehin verfügbare Biomassesortimente wie Waldresthölzer, Kalamitätsholz oder Biomasse aus Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen aus.


Für Anlagen unter 700 kW sei Frischholz aus dem Wald zwar eine zulässige Option. Es darf dem Entwurf zufolge in diesen kleinen Anlagen jedoch nur bis zu 25 Prozent eingesetzt werden. Zudem spielten die kleinen Anlagen bei der Prozesswärmewende nur eine untergeordnete Rolle. „Die Beschränkung von Biogasanlagen auf den Einsatz von ‚pflanzlicher primärer Biomasse‘ auf 25 Masseprozent am Substratmix schließt die rund 7.000 Biogasanlagen aus, die mehr nachwachsende Rohstoffe einsetzen, und begrenzt auch den Einsatz ökologisch besonderes wertvoller Einsatzstoffe“, kritisiert das Hauptstadtbüro Bioenergie.


Die EEW soll jedoch nicht nur die Umstellung der Prozesswärme auf erneuerbare Energien anreizen, sondern auch Effizienzsteigerungen bei der Bereitstellung erneuerbarer Energieträger erreichen. „Tatsächlich haben viele Biogasanlagenbetreiber die Förderung bisher in Anspruch genommen, um Anlagenkomponenten zu modernisieren und den Produktionsprozess effizienter zu gestalten. Der vorliegende Entwurf fasst die Anforderungen an die zulässigen Einsatzstoffe jedoch so eng, dass nahezu alle Biogasanlagen von einer Förderung ausgeschlossen werden. Dabei ist es gerade der wertvolle Rohstoff Biomasse, dessen effiziente Nutzung gefördert werden sollte.“


Die verschiedenen Restriktionen sollten gestrichen und die zugelassenen Biomassearten dringend ergänzt werden. Der Handlungsbedarf sei weiterhin hoch, aktuell liege der Anteil der Erneuerbaren Energieträger an der industriellen Prozesswärme bei lediglich 6 Prozent. Insbesondere das Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien hat die Erwartungen in der Vergangenheit deutlich übertroffen. Das ursprüngliche Ziel, bis zum Jahr 2023 15.000 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen, konnte bereits im Jahr 2020 erreicht werden. Allein durch die Maßnahmen aus den Jahren 2019 bis 2021 konnten jährliche Einsparungen in Höhe von 44.530 Tonnen CO2 erzielt werden. „Dies ist durch die angedachte Novelle mit ihren Einschränkungen gefährdet.“