Seit dem Auslaufen der Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) im Juni 2022 stehe den Stromübertragungsnetzbetreibern kein marktbasiertes Instrument zur Lastreduzierung in kritischen Netzzuständen zur Verfügung. Anfang dieses Jahres veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber eine offizielle Abfrage zur Teilnahme von Industrieunternehmen an freiwilligen, nicht vergüteten Lastreduzierungen zur Verhinderung einer Abschaltkaskade nach § 14 EnWG. BDI und VIK halten es daher für nötig, die Konsultation der vorgesehenen Anschlussregelung der AbLaV mit dem Namen „Systemdienstleistungsprodukt im Echtzeitbereich aus abschaltbaren Lasten“ (SEAL) zeitnah einzuleiten, „damit den Übertragungsnetzbetreibern im kommenden Winter wieder ein marktbasiertes Instrument zur Sicherstellung der Systemsicherheit zur Verfügung steht“.
Vor dem Hintergrund des nunmehr fast vollzogenen Ausstiegs aus der Kernenergie sowie des fortschreitenden Kohleausstiegs bei gleichzeitig noch immer stockendem Ausbau der erneuerbaren Energien und des verzögerten Netzausbaus hat das deutsche Stromsystem aus Sicht der Industrie an gesicherter Leistung und damit an Versorgungssicherheit verloren.
Bezüglich der Ausgestaltung der vorgesehenen Anschlussregelung der AbLaV sprechen sich BDI und VIK dafür aus, die Teilnahme hieran einem möglichst breiten Anwenderkreis zu ermöglichen, damit in einem durch erneuerbare Energien zunehmend fluktuierendem Stromangebot auf der energieintensiven Nachfrageseite mehr Flexibilität gehoben werden kann.