Koalition einigt sich auf neuen Entwurf für Gebäudeenergiegesetz (GEG)


Nach Angaben beider Ministerien liegt nun ein fertiger und von allen drei Parteien getragener Gesetzentwurf vor. Er soll zeitnah in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen. Auch das Energieeffizienzgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz mit Beschleunigungsmaßnahmen für den Windausbau gingen in Kürze in die Länder- und Verbändeanhörung.


Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Dieser muss dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Für Wärmepumpen gibt es zum Teil lange Lieferzeiten.


Die 65-Prozent-Vorgabe gilt beim Einbau neuer Heizungen auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.


„Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). „Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klimaneutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden.“


Lindner: Fixierung auf Wärmepumpe erfolgt nicht – Gasheizungen bleiben Option

Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner betonte: „Es wird ambitionierten Klimaschutz geben, der aber durch unterschiedliche Technologien erreicht werden kann. Eine Fixierung auf die Wärmepumpe erfolgt nicht, moderne Gasheizungen bleiben zum Beispiel möglich.“


Der Übergang werde „pragmatisch und sozial verträglich gestaltet“, hieß es aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium weiter. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, seien die Übergangsfristen und die Optionen – vor allem für den Neubau – noch einmal erweitert worden, zum Beispiel um Solarthermie. Sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, seien möglich. Sie dürften aber nur dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gebe. Und sie müssten schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. (dpa)