Schleswig-Holstein: Zwei-Mrd.-€-Bürgschaft für kommunale Wärmewende


„Die Stadtwerke im Norden stehen in den Startlöchern, um die klimapolitischen Ziele der Landesregierung mit konkreten und sehr umfangreichen Maßnahmen umzusetzen“, so Wulff weiter. Sobald der Landtag den Nachtragshaushalt beschlossen habe, könnten den vorliegenden Planungen die nächsten Schritte für diese Generationenaufgabe folgen.


Fernwärmenetze, der verstärkte Einsatz von Wärmepumpen sowie eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs gelten als zentrale Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der Wärmewende. Nach einer Studie der Berliner Unternehmensberatung BBH Consulting AG müssen die Stadt- und Gemeindewerke in Schleswig-Holstein für den der Aufbau von Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie für das Verlegen und Anschließen von etwa 10.000 Kilometern Fernwärmeleitungen bis zum Jahr 2040 rund sechs Milliarden Euro investieren.


„Neubau und eine Erweiterung von Wärmenetzen neben individuellen Heizlösungen erforderlich“


Die Bürgschaft der Landesregierung soll eine Absicherung von Investitionen in den Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen ermöglichen. Sie kann von Kommunen, kommunalen Versorgern, kommunalen Unternehmen und weiteren Trägern in Anspruch genommen werden. Das Land hat dabei ein Ausfallrisiko von ein bis zwei Prozent einkalkuliert. Für den Haushalt 2023 sei von keiner Belastung auszugehen.


„Die klimaneutrale Wärmeversorgung ist ein entscheidender Baustein für die Energiewende“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). „Dazu braucht es, neben individuellen Heizlösungen, den Neubau und eine Erweiterung von Wärmenetzen.“


Ein zweiter Nachtragshaushalt ist für den Herbst geplant. Darin soll der Bürgschaftsrahmen um das Ansiedlungsvorhaben des schwedischen Konzerns Northvolt erweitert werden, der in Dithmarschen eine Batteriefabrik für Elektroautos bauen will. Hierzu ist die Landesregierung noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Bund und dem Investor. Dieser erwartet beträchtliche finanzielle Unterstützung von Bund und Land.