Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Für Verbraucher bedeutet dies, dass alte Stromzähler durch moderne ausgetauscht werden. Verbraucher zahlten für moderne Stromzähler nur eine geringere jährliche Gebühr, „in den meisten Fällen in Höhe von 20 €“, heißt es. Überschießende Kosten soll der Verteilernetzbetreiber tragen, der im Gegenzug mit den Nutzungsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren könne.
Auf Seiten der Stromnetzbetreiber bestand Unsicherheit darüber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen neu anfallenden Kosten für intelligente Messsysteme umzugehen ist. Die Bundesnetzagentur hat vor diesem Hintergrund jetzt das Konsultationsverfahren eingeleitet, um „Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern“ zu schaffen. Damit werde die Digitalisierung der Niederspannungsnetze beschleunigt.
Die Konsultation des Eckpunktepapiers für die Festlegung Kosten des Messwesens der Beschlusskammer 8 endet am 31. Januar 2024. Die Beschlusskammer wird die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren.