Konkret sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen, zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus dem Entwurf. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Diese Pläne sollten den regional passgenauen Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung vorbereiten, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bauministerium, Sören Bartol. „Es ist klar, dass wir einen längeren Atem dafür brauchen, die Umstellung braucht Zeit. Aber wer seine Wärmeversorgung jetzt umstellt, spart in Zukunft Energiekosten.“
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein, mit dem die Bundesregierung für mehr Klimaschutz sorgen will. Denn wie geheizt wird, spielt dabei eine große Rolle. Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien beim Heizen privater Haushalte laut Ministerium nur rund 18 Prozent.
Jede Kommune soll nun angeben, in welchen Straßen oder Gebieten sie Fernwärme-Versorgung plant, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Eigentümer sollen so auch erfahren, ob sie alternativ selbst, etwa über eine Wärmepumpe, für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen.
Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz
Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das Gebäudeenergiegesetz, das den Austausch alter Öl- und Gasheizungen regeln soll. Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt.
Vereinfachte Verfahren für kleine Gemeinden
Ursprünglich war die Wärmeplanung nur für die rund 1.600 Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern vorgesehen – nun sollen aber auch rund 9.190 kleinere Gemeinden verpflichtet werden. Um letztere nicht zu überfordern, plant Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für sie vereinfachte Verfahren. Benachbarte Kommunen sollen zusammenarbeiten und gemeinsame Pläne erstellen können. Zudem können vorab Gebiete benannt werden, in denen es sehr wahrscheinlich kein Wärme- oder Wasserstoffnetz geben wird. Hier gelten dann reduzierte Anforderungen an die weitere Wärmeplanung. Neue Daten von den Bürgern brauchen die Behörden nicht.
Finanzielle Hilfe vom Bund
Die Bundesregierung will den Kommunen laut Entwurf finanziell unter die Arme greifen. Das gilt aber nur für die Erstellung der Wärmepläne – und nicht deren Umsetzung, also zum Beispiel den Aufbau eines Fernwärmenetzes.
Manche Regionen haben bereits Wärmepläne
Bereits jetzt arbeiten nach Schätzung des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle rund 400 Kommunen bundesweit an einer Wärmeplanung. Vorreiter sei hier Baden-Württemberg mit etwa 200 Kommunen. Aber auch Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen seien recht weit – alles Bundesländer, in denen es schon eine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gebe. In etwa einem Dutzend Kommunen seien die Wärmepläne sogar schon abgeschlossen. Hier dürfen Eigentümer schon ab 2024 keine neuen Gasheizungen in alte Gebäude mehr einbauen – aber nur, wenn die kommunale Wärmeplanung schon jetzt die Anforderungen des Bundesgesetzes erfüllt.
Klimaauflagen für Wärmenetze werden gelockert
Eigentlich sollten Fernwärme und andere Wärmenetze im Jahr 2030 schon zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Das soll nun gelockert werden. Bis 2030 soll ein Anteil von 30 Prozent Erneuerbare vorgeschrieben werden, bis 2040 80 Prozent. Am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 soll sich aber nichts ändern.
Wie es weitergeht
Zu dem Gesetzentwurf holt das Bauministerium nun Stellungnahmen der Länder und zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände und Energieversorger ein. Die Hauptfrage: Halten sie die Vorgaben für umsetzbar? Außerdem müssen die anderen Ministerien einverstanden sein. Dann kann der Entwurf im Kabinett beschlossen und danach im Bundestag behandelt werden. Vorgesehen ist das bis Jahresende. (dpa/ContextCrew)