EnWG-Novelle: Mehr Kompetenzen für die Bundesnetzagentur als Chance nutzen


„Im Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für die Biomethaneinspeisung zu verbessern. Die laufende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellt dafür die Weichen“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie.


Der Gesetzgeber sollte vor diesem Hintergrund seinen Spielraum zur Regulierung der Biomethaneinspeisung nicht vollständig an die Bundesnetzagentur (BNetzA) abtreten, heißt es von Seiten des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Konkret sollte im EnWG das Ziel eines Ausbaus der Einspeisung von Biomethan und Wasserstoff ins Gasnetz festgelegt und somit der BNetzA politische Leitplanken gegeben werden“, betont Rostek die Position der Bioenergiebranche. „Damit könnten die bisherigen Regelungen für Biomethan und Wasserstoff in der Gasnetzzugangs- und der Gasnetzentgeltverordnung fortgeführt und optimiert werden.“ Ein solches Ziel wäre auch ein Baustein zur Umsetzung des REPowerEU-Plans der Europäischen Union, der eine deutliche Ausweitung der Biomethan- und Wasserstoffproduktion vorgibt.


Nicht zuletzt sollte nach Einschätzung der im Hauptstadtbüro vertretenen Verbände der Bioenergiebranche im nun stattfindenden politischen Prozess gleichzeitig der bestehende Rechtsrahmen überarbeitet werden. „Die Gasnetzzugangs- sowie die Gasnetzentgeltverordnung weisen in ihrer jetzigen Form mehrere inhaltliche Fehler auf“, sagt Rostek. Um Investitionsbedingungen für Biogasaufbereitungs- und Elektrolyseprojekte schon jetzt zu verbessern sowie der BNetzA eine Orientierung für ihre Festlegungen zu geben, sollte hier nachgebessert werden. Dazu gehöre insbesondere die stärkere Begrenzung des Betreiberanteils an den Netzanschlusskosten, die Einführung einer Pflicht für Gasnetzbetreiber zur Realisierung von Netzanschlüssen innerhalb eines Jahres sowie die Entfristung der Entgelte für vermiedene Netznutzung.“


Windenergiebranche begrüßt Beschleunigung von Verfahren


Die Windenergiebranche sieht den Entwurf der EnWG-Novelle ebenfalls als Chance. „Die deutsche Windbranche hat lange auf die Novelle gewartet. Dass der Text nun vorsieht, die Verlängerungsmöglichkeiten der Verfahrensfrist zu verkürzen, ist ein ganz wichtiger Schritt“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Daneben sollen weitere Fristen, zum Beispiel in Widerspruchsverfahren, verbindlich eingeführt werden. „Diese Straffungen sind geeignet, sich spürbar auf die Dauer der Verfahren auszuwirken.“ Auch werde in der Novelle nun entsprechend der gängigen Rechtsprechung klar definiert, ab wann Antragsunterlagen vollständig vorliegen. „Wiederholte Nachforderungen einzelner Bescheide haben damit ein Ende. All dies begrüßen wir ausdrücklich.“


Neben den positiven Vorstößen sieht der BWE allerdings einige Punkte der Novelle auch kritisch. Paragraf 16b, der sich mit dem Repowering von Altanlagen befasst, enthalte nun in der Entwurfsfassung weitere Unklarheiten. So ist geplant, dass bei Repowering-Projekten die „Zustimmungserfordernisse nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften unberührt“ bleiben sollen. „Diese Einfügung ist nicht notwendig und führt zu Rechtsunsicherheit“. so der BWE. Daneben mangele es an Klarstellung, wer die Kosten für die Einholung eines neuen Gutachtens zu tragen hat, wenn aufgrund einer ausbleibenden Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde ein bereits eingereichtes Gutachten abläuft.


Beim Repowering seien zudem häufig Alt- und Neuanlagenbetreiber nicht ein und dieselbe Person. Vieles würde einfacher, würde es genügen, dass die Zustimmung der Betreiberin der Bestandsanlage für das Repowering zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung vorliegt. 


bne: Stärkere Ausrichtung des Stromsystems auf Flexibilität und Speicher erforderlich


Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordert mit Blick auf die EnWG-Novelle eine stärkere Ausrichtung des Stromsystems auf mehr Flexibilität und Speicher. „Die jetzige Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben ist überfällig und ebnet endlich den Weg für eine Modernisierung des Strommarktes“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Gerade bei der Flexibilisierung benötigen wir dringend Fortschritte.“ Die Bundesnetzagentur sollte ihre neuen Kompetenzen jetzt zügig für eine Netzentgeltreform nutzen.


„Leider wurden die bestehenden Hemmnisse für Flexibiltiäten und Speicher im Kabinettsentwurf nicht adressiert“, kritisiert der bne-Geschäftsführer. Hier blieben Potenziale für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz ungenutzt. „Netzentgelte und Baukostenzuschüsse dürfen Speichern und Lastmanagement nicht im Weg stehen.“ Angesichts der angestrebten hohen Zubaumengen bei erneuerbaren Energien dürfe keine weitere Zeit verloren gehen. „Daher müssen zumindest befristete Lösungen eingefügt werden, um den Zeitraum bis zu neuen Festlegungen der BNetzA zu überbrücken.“


Bei der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben besteht nach bne-Bewertung im Detail noch Bedarf für Nachbesserungen, z.B. bei der Beteiligung von Marktparteien in der Entwicklung einheitlicher Nutzungsbedingungen, bei der Bilanzierung oder bei Angeboten von Stromlieferverträgen ohne Netznutzung.