Der Energieausschuss des Bundestags hat sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) sowie den Leitplanken der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung des GEG befasst.
Zu Beginn der Ausschusssitzung gab es einen Schlagabtausch, nachdem der Ausschussvorsitzende Klaus Ernst (Linke) erklärt hatte, dass die Ausschusssitzung zu einem Gesetz stattfinde, von dem man wisse, dass es „so nicht wahrscheinlich eingebracht werden wird“. Entscheidend seien nach heutigem Stand die Leitplanken, „in denen drin stehe, was wirklich ist“. Genaueres liege aktuell nicht vor. Eine weitere Anhörung zum Thema sei bereits vereinbart.
Stärkung des Instruments der Wärmeplanung zu begrüßen
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing merkte in seinem Eingangsstatement an, dass es tatsächlich nicht einfach gewesen sei, sich auf die Anhörung vorzubereiten, da nicht wirklich klar sei, was die Beratungsgrundlage ist. Das Thema selbst sei eminent wichtig für die Stadtwerke. Die politische Verständigung über Änderungen am Gesetzentwurf in Form der Leitplanken begrüße man ausdrücklich. Die Stärkung des Instruments der Wärmeplanung sei ebenso richtig wie „unrealistische Fristen“ aus dem Gesetzentwurf.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) führte aus, es gebe 42,9 Millionen Bestandswohnungen in Deutschland – nur sieben Prozent davon seien jünger als13 Jahre. Dabei sei der Anteil von erneuerbaren Energien im Wärmesektor mit etwas mehr als 17 Prozent sehr viel geringer als im Strombereich mit etwa 50 Prozent. Das zeige: „Die Wärmewende ist unabdingbar“, sagte die auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladene Expertin. Ein Anteil von 50 Prozent bis 2030 allerdings sei in den meisten Fällen ein unrealistisches Ziel. Wichtig sei, die Infrastrukturen in den Blick zu nehmen, damit die Eigentümer eine wirkliche Entscheidungsbasis für die passende Investition haben.
Verzögerungen bei GEG-Umsetzung lässt 50-Prozent-Ziel in die Ferne rücken
Sandra Rostek, Leiterin Politik des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnte indes, dass die Regel – erst müsse eine Wärmeplanung vorliegen, erst dann greife das GEG – in vielen Fällen eine Verschiebung des Heizungsaustauschs bedeuten werde. So drohe man das Klimaziel „50 Prozent Erneuerbare bis 2030“ nicht zu erreichen, sagte die auf Vorschlag er SPD-Fraktion eingeladene Expertin. Den größten Nachbesserungsbedarf sah sie bei den noch unklaren Regelungen für eine Umstellung von Gasnetzen auf grüne Gase oder grünen Wasserstoff. Hier seien „noch viele Fragen offen“.
Als Vertreter des „relevanten Klimahandwerks“, das die Wärmewende in der Praxis umsetze, kenne er die Kundenseite, Mieter wie Vermieter, ihre Wünsche, ihre Sorgen, sagte Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima. Das Gebot der Stunde sei aus Sicht seines Verbandes ein einfacher, nachvollziehbarer Rahmen. Ein Gesetzentwurf, der nicht das letzte Wort sei, „Leitplanken“, die noch konkretisiert werden müssten und eine an jüngste Überlegungen nicht angepasste Förderung zum GEG führten derzeit zu Attentismus, warnte der von der auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladene Experte.
Mehr als eine Million Heizungen müssen jährlich ausgetauscht werden, weil sie zu alt sind, sagte Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei müsse jeder entscheiden, wie er in Zukunft heizen wolle. Das ziehe einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Deshalb fordere der vzbv eine Stärkung unabhängiger Berater. Wichtig sei aber auch, dass das GEG muss für Verbraucher und Verbraucherinnen eine „klare Orientierung hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren und bezahlbaren Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe gebe. Fossile Lock-Ins und Kostenfallen müssen verhindert werden, sagte der von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.
„Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete. Die Koalition ist daher dafür verantwortlich, im Zuge der Wärmewende den Schutz vor unabsehbaren Mieterhöhungen in den Vordergrund zu rücken“, sagte Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Der auf Vorschlag der Linken-Fraktion eingeladene Experte forderte „eine Verankerung bestimmter Kernelemente eines sozialen Mieterhöhungsschutzes als Kernelement im GEG – denn anderenfalls greifen die verfehlten Regelungen der Modernisierungsmieterhöhung im BGB (§ 559 ff. BGB) mit ihren erheblichen finanziellen Belastungen auf die Mieterschaft.“
Der Einzelsachverständige Helmut Waniczek stellte sich die Frage, wie Deutschland in zehn, fünfzehn Jahren aussehe, wenn das GEG umgesetzt würde. Der auf Vorschlag der AfD-Fraktion eingeladene Experte warf den Blick in andere Länder, die die Wärmewende hin zu mehr Erneuerbaren Energien bereits eingeläutet haben. Dort zeige sich: Das sei nicht kostengünstig. Und bedeute für Mehrfamilienhäuser, deren Fassaden mit Wärmpumpen bestückt würden, kalte Wände, innen wie außen, und gegebenenfalls auch Schimmel. Zudem könne das Vibrieren der Pumpen zu Schlafstörungen der Hausbewohner führen.