Landesbauordnung NRW: LEE sieht deutliche Erleichterung


So soll ab 2024 für Windenergieanlagen nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren, sondern das sogenannte vereinfachte Verfahren gelten. Zudem soll eine einheitliche Stelle für das bauaufsichtliche Verfahren und alle sonstigen Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien zuständig sein. Weiterhin wichtig für den Windsektor sei, dass bis auf wenige Ausnahmen im Außenbereich die bisherigen Abstandsflächen für Windenergieanlagen wegfallen. Zudem werde der Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen wie in Schleswig-Holstein von 0,5 H (H= Höhe der Windenergieanlage) auf 0,3 H reduziert. Auch bisherige Abstandsflächen für PV-Anlagen und Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken und -häusern werden reduziert.


Die Solardach-Pflicht gilt ab 1. Januar 2024 für öffentliche Liegenschaften und gewerbliche Gebäude sowie in einem weiteren Schritt ab 1. Januar 2025 auch für Privatgebäude.