Heizungs- und Autoindustrie positionieren sich in Sachen „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen“


Wärmepumpen und E-Fahrzeuge seien als steuerbare Verbrauchseinrichtungen wichtige Stützen in einem klimaneutralen Energiesystem der Zukunft, betonen die Verbände. Damit sie zur Entlastung der Stromnetze so flexibel eingesetzt werden wie nötig, müsse es für Verbraucher attraktiv werden, systemdienliche Flexibilitäten anzubieten. „Grundlage hierfür müssen attraktive Marktprozesse sein, die die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen.“


„Erst wenn diese Marktprozesse gescheitert sind, dürfen in Notfällen über eine temporäre Leistungsbegrenzung nach §14a EnWG unmittelbar bevorstehende Gefährdungen des Netzbetriebs verhindert werden“, fordern die Verbände in dem Papier. Die Leistungsbegrenzung könne nach Wahl des Endkunden entweder auf einzelne Produkte oder auch auf den digitalen Netzanschluss zielen, empfehlen die beiden Verbände. Wenn die Steuerungsvorgaben am digitalen Netzanschluss wirken, trage der Anschlussnehmer dafür Sorge, dass die vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsobergrenze eingehalten wird. Dies könne beispielsweise über ein kundeneigenes Energie-Management-System (EMS) umgesetzt werden.


„Regulierter Eingriff auf Produkte im Eigentum des Kunden“


„Dieser Mechanismus ist dem Charakter nach ein regulierter Eingriff auf Produkte im Eigentum des Kunden“, betonen die Verbände ihre Wahrnehmung mit Blick auf mögliche Abregelungen. Das könne nur akzeptabel sein, „wenn maximale Häufigkeit und Dauer der Einschränkung streng limitiert, in Höhe und Zeitdauer nur der tatsächlichen Lage entsprechend (stufenlos nicht mehr als unabdingbar nötig) und transparent für den Endkunden sind.“


Das intelligente Laden von Elektroautos und der Einsatz von Wärmepumpen biete Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit, dann Energie zu beziehen, wenn viel regenerativer Strom im Netz verfügbar ist. Nutzen sie diese Flexibilitätsoption, stabilisieren sie das Gesamtsystem und sorgen dafür, dass mehr klimafreundlicher Strom eingesetzt wird. Die Wechselbeziehungen im neuen Energiesystem seien aber „komplex“ und es gebe noch regulatorische Hürden, auch bei der netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG zur Stabilisierung der Stromnetze.