Das nunmehr 8. Energieforschungsprogramm soll „konsequent auf die Vollendung der Energiewende und die Beschleunigung der Transformation“ ausgerichtet sein, teilte das BMWK mit. Die Forschungsbeiträge sollen die Ziele der Bundesregierung im Wärme- und Stromsektor für 2030 und 2045 sowie beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützen. „Damit folgt die Energieforschungspolitik der neujustierten Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung und reagiert auf die neue Herausforderung“.
Die Energieforschung bleibe ein zentraler strategischer Schlüssel die Energiewende, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der technologische Umbau des Energiesystems müsse schnell und zielgerichtet voranschreiten. „Das Energieforschungsprogramm leistet dabei einen entscheidenden Beitrag zur technologischen Umsetzung der Energiewende und verhilft vielversprechenden Ideen zur Marktreife.“
Der Bund setze bei den Ausgaben für die Energieforschung den Trend der Vorjahre fort und stellt in 2023 rund 1,3 Mrd. € zur Verfügung. Das 8. Energieforschungsprogramm soll für die kommenden Jahre die Grundlage der Förderpolitik des Bundes für Forschung, Entwicklung und Innovationen für ein klimaneutrales und resilientes Energiesystem 2045 bilden. Es diene Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Hilfe um Ideen für die vielfältigen Transformationsaufgaben zu entwickeln und innovative Lösungen zu erproben, so das BMWK.
Bei dem jetzt gestarteten Konsultationsprozess setzt das BMWK insbesondere auf die breite Expertise der Forschungsnetzwerke Energie. Derzeit sind in den neun Netzwerken rund 3.700 Expertinnen und Experten aktiv. Sie unterstützten die Weiterentwicklung der Förderstrategie des BMWK im Bereich der Energieforschung unter anderem durch Handlungsempfehlungen und Stellungnahmen. Die Vernetzung der Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie fördert den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis.
Das Programm soll nach dem Konsultationsprozess im Sommer 2023 vorgestellt werden und wird nach dem Beschluss im Kabinett in Kraft treten.