Bundesrat fordert Nachbesserung am Energieeffizienzgesetz


Hinsichtlich der geplanten Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren macht der Bundesrat deutlich, dass mit einigen gesetzlich geplanten Maßnahmen detaillierte Bau- und Betriebsvorschriften festgeschrieben werden sollen, deren Einhaltung aber nicht zwingend Energieeffizienz und Energieeinsparungen zur Folge haben. Sie schränkten die Technologieoffenheit sowie das wirtschaftliche Eigeninteressen der Betreiber ein, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrat fordert daher, diese Vorschriften zu streichen. Darüber hinaus fordern die Länder den Bund auf, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen.


Gesetzentwurf legt Energieeinsparziele fest


Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) möchte die Bundesregierung wesentliche Anforderungen aus der aktuellen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verfolgt sie das Ziel, den Endenergieverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent und den Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent (jeweils im Vergleich zum Jahr 2008) zu senken. Von 2024 bis 2030 sollen dafür der Bund 45 TWh und die Länder 5 TWh jährlich einsparen.


Öffentliche Stellen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als einer GWh Verbrauch pro Jahr werden verpflichtet, jährliche Energieeinsparungen von zwei Prozent zu erzielen. Hierfür sollen sie Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen sowie zu Verbräuchen, Einsparungen und umgesetzten Maßnahmen berichten.


Vermeidung und Verwendung von Abwärme


Für Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen (ab 15 GWh/p.a.) sieht der Gesetzentwurf verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme vor. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten.


Bei den Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren, für die der Bundesrat jetzt Nachbesserungen im Gesetzentwurf verlangt,  geht es insbesondere um eine verbesserte Effizienz des Stromverbrauchs, die Verwendung von Abwärme und den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt.