GEG: Bundesrat sieht wichtige Rollen für Biomasse und kommunale Wärmeplanung


„Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sicherzustellen, dass insbesondere auch im ländlichen Raum Biomasse und klimaneutrale Gase zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden können und der Einsatz nicht durch vorgegebene Kombinationspflichten oder sonstige Hemmnisse erschwert wird.“ Für die Planungen entsprechender Netze sollte es „vergleichbare Übergangsvorschriften wie bei Wärmenetzen“ geben, heißt es weiter.


„Erheblicher Koordinierungsbedarf“: Länder fordern kommunale Wärmepläne

Die Länder betonen in der Stellungnahme das Instrument der kommunalen Wärmeplanung. An der Wärmeversorgung seien neben privaten Eigentümern sowie der Wohnungswirtschaft insbesondere die Wärmenetzbetreiber und auch Gewerbe- und Industriebetriebe beteiligt. „Um die Wärmeversorgung auf nicht-fossile Brennstoffe umzustellen, besteht mithin ein erheblicher Koordinierungsbedarf. Eine kommunale Wärmeplanung kann diesen Veränderungsprozess planerisch gestalten.“


Kommunale Wärmepläne stellen auf der Grundlage von Bestands- und Potenzialanalysen die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage der Abnehmenden räumlich dar. Sie schafften damit eine belastbare Grundlage für die Planung von Umsetzungsmaßnahmen und damit Planungssicherheit für die an der Wärmewende beteiligten Akteure. „Sowohl die gewerblichen als auch die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer benötigen für ihre eigenen Investitionsentscheidungen die aus der kommunalen Wärmeplanung resultierenden Informationen wie zum Beispiel, ob ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz ansteht.“


Die Länderkammer bittet die Bundesregierung , eine bundesweit geltende Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung zu schaffen, die bereits bestehende Länderregelungen berücksichtigt. Zudem ist sicherzustellen, dass die besonderen Übergangsvorschriften des GEG für kommunale wie auch private Planungen von Wärmenetzen Anwendung finden. „Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Förderung von perspektivisch auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmenetzen zu verbessern.“


Die im Hauptstadtbüro Bioenergie gebündelten Branchenverbände bezeichnen das 65-Prozent-Ziel für den Einsatz Erneuerbarer als einen „wichtigen Meilenstein“. Der Wärmesektor weise aber „auch langfristig eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. „Daher sollte Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit gewährt und ein möglichst breites Spektrum an sozialverträglichen Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung gestellt werden, um das notwendige hohe Ambitionsniveau des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zu erfüllen.“


Bioenergiebranche erneuert Kritik an geplanten GEG-Vorgaben

Aus Sicht der Branche mache es nach wie vor keinen Sinn, wenn beim Einbau einer Holzheizung oder beim Anschluss an ein mit Holz beheiztes Gebäudenetz eine Solaranlage installiert werden muss. „Ebenso unsinnig ist die Idee eines vollkommen überdimensionierten Pufferspeichers an jeder Holzheizung.“ Nicht nur würden solche Regelung „aufgrund exorbitant steigender Kosten“ zur Verhinderung zahlreicher erneuerbarer Heizungskonzepte führen, auch konterkariere der Ansatz die soziale Verträglichkeit sowie Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung und verzögere so die dringend nötige Wärmewende.


Zudem dürfe Eigentümern nicht per se verboten werden, in Neubauten mit Biomasse zu heizen, fordert das Hauptstadtbüro weiter. Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen und können uns einen willkürlichen Ausschluss der Bioenergie nicht erlauben. „Gerade in Quartierskonzepten zur gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten schafft ein solches Verbot mehr Probleme als Lösungen.“ Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befindet, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.


BDEW und VKU sprechen sich für späteres Inkrafttreten aus

Die Energieverbände BDEW und VKU warnten vor Fehlern eines nicht ausgewogenen Gesetzes. „Die Wärmewende ist zu wichtig und zu tiefgreifend, als dass man hier überstürzt handelt“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Maßgeblich sei nicht, wann genau das Gesetz in Kraft tritt. Der Gesetzgeber sollte sich die Zeit nehmen, die notwendig sei, um im Dialog mit Wirtschaft und Gesellschaft ein Paket zu schnüren. „Eine spätere Verabschiedung des Gesetzes würde die Wärmewende nicht ausbremsen, sondern könnte sie sogar beschleunigen und erst ermöglichen.“


Ähnlich äußerte sich VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. In einer solchen Situation sei es notwendig, die Prozesse zu sortieren und dafür zu sorgen, dass die notwendigen Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung sinnvoll zusammengesetzt werden. „Unser Vorschlag ist: gemeinsame Beratung von GEG und Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung in der zweiten Jahreshälfte 2023. Inkrafttreten des GEG zum 1. Januar 2025 – wie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen.“ Dadurch könne das GEG auf die Wärmepläne Bezug nehmen.

Die zweite Jahreshälfte könne genutzt werden, um das Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz aufeinander abzustimmen und gleichzeitig einen entsprechenden Förderrahmen aufzuspannen. Dazu gehöre Klarheit für die Betreiber der umzustellenden Heizungen, aber auch für die Betreiber der Fernwärmenetze. Das aktuelle Bundes-Förderprogramm BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) mit nur drei Mrd. € bis 2026 sei „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Es benötige eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung. „Hierzu ist eine Förderung in Höhe von drei Mrd. € pro Jahr bis mindestens 2035 erforderlich, wenn die Fernwärme wie geplant ausgebaut werden soll.“


BEE warnt vor Verzögerungen bei der Wärmewende

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnt indes vor Verzögerungen bei der Verabschiedung des GEG. Die Reform sei ein „überfälliger Schritt aus der fossilen Abhängigkeit“, betont BEE-Präsidentin Simone Peter. „Deswegen muss sie jetzt umgesetzt statt auf die lange Bank geschoben werden.“ Mit einigen Reparaturen wie der Nutzung der gesamten Bandbreite der heimischen erneuerbaren Energieträger und einer besseren sozialen Abfederung werde es für alle nachhaltig günstiger und effizienter. „Nur so kann die notwendige Akzeptanz für die Maßnahmen geschaffen werden.“


Der Bundestag befasst sich in dieser Woche mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes.