BEG: „Ausreichend Mittel für 2024 veranschlagt“


Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion  zur Finanzierung von Energie- und Klimaschutzmaßnahmen hervor, wie der Bundestag mitteilt. Im weiteren führt die Regierung aus: Die Kalkulation des Mittelbedarfs für die BEG EM ab 2024 basiere auf den Förderkonditionen des EA, der Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes, die sich auf die Zahl der Heizungstausche und die Förderinanspruchnahme auswirke, sowie auf Erfahrungswerten zu Antragszahlen und Kostenstrukturen aus den bisherigen BEG EM-Förderungen.


Zur Frage, wieso der Mittelansatz für den Heizungstausch im Etatentwurf (Titel 893 10-411) nach 2024 so deutlich abfalle, heißt es in der Antwort der Bundesregierung: Für die Finanzierung der Förderung seien im Rahmen des Kabinettbeschlusses vom 9. August 2023 nach derzeitigen Schätzungen ausreichend Haushaltsmittel für Neuzusagen 2024 veranschlagt. Die Eckpunkte zum Förderkonzept aus dem EA zum Gebäudeenergiegesetz bildeten die Basis der entsprechend vorgenommenen Haushaltsanmeldung. Für die Sanierungsförderung können schätzungsweise rund 9,3 Mrd. € für Neuzusagen umgesetzt werden. Das decke die geplante BEG-EM-Reform ab.


Aus dem Finanzbericht 2024 des Bundesfinanzministeriums (BMF) sei ersichtlich, dass sich der Barmittelbedarf im Rahmen des Finanzplans für die Gebäudeförderung (Sanierung und Neubau) ab 2025 gegenüber 2024 reduziere. Hintergrund sei, dass neben der BEG-Förderung der Barmittelansatz 2024 ff. im KTF-Titel 893 10 auch die Ausfinanzierung der ausgelaufenen Vorgängerprogramme der Gebäudeförderung enthält. Hier sinke sukzessive der Mittelbedarf für die Ausfinanzierung, weil die Anzahl der noch offenen Verwendungsnachweise sich stetig reduziere.