Bundesrat billigt Energieeffizienzgesetz


Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 TWh, die Länder 3 TWh Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen.


Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen. Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 GWh müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.


Rechenzentren sollen Abwärmenutzung voranbringen


Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.


Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern, heißt es in der Gesetzesbegründung.


Länder fordern Kostenbeteiligung von Seiten des Bundes


In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das neue Energieeffizienzgesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsieht, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalten. Er fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen.

Zudem fordert der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten.


Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.