Regierung beantwortet Anfrage zu Kraftwerksstrategie


In den Gesprächen sei eine politische Verständigung zu allen wesentlichen Eckpunkten einer möglichen Fördermaßnahme für neue Kraftwerke erzielt, worden, heißt es im weiteren – so zum Beispiel zu den Zielen der Maßnahme, dem Ausschreibungsdesign, den auszuschreibenden Mengen, den Ausschreibungsterminen, der Förderstruktur sowie zu den beihilferechtlich notwendigen Komponenten zur Gewährleistung von Wettbewerb und der Vermeidung von Überförderungen. Im Zuge der Gespräche habe das Bundeswirtschaftsministerium unter anderem auch seine Überlegungen, Konzepte und Berechnungen für die Förderung des Neubaus von wasserstoffbasierten Kraftwerken vorgetragen und vorgelegt.


Das Volumen von bis zu 30 GW bezieht sich zu rund 24 GW auf die mit der EU-Kommission besprochenen neuen Maßnahmen. Davon sind 8,8 GW direkt mit Wasserstoff betriebene Kraftwerke und 15 GW auf Wasserstoff umzurüstende Kraftwerke, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können. „Die verbleibenden Mengen entfallen auf andere steuerbare Kraftwerkskapazitäten wie beispielsweise Biomasse-Anlagen oder Großbatteriespeicher“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. „Noch nicht enthalten sind weitere Kapazitäten, die über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zugebaut werden.“