Der Ausschuss hat das Thema Wärmeplanung ohne Beschlussfassung anberaten. Wie zwei Tage vorher während einer Öffentlichen Anhörung zu dem Thema mahnten Abgeordnete Nachbesserungen und eventuell eine Aufschiebung des Gesetzgebungsverfahrens um ein halbes Jahr an.
„Kontroverse Dinge kontrovers diskutieren, aber nicht zu Fragen über Leben und Tod werden lassen“
Der Vertreter der SPD-Fraktion wandte sich gegen jede Zeitverzögerung. Alle demokratischen Fraktionen im Bundestag seien sich einig darüber, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden solle. Das WPG sei ein gutes Beispiel dafür, wie globale Probleme auf lokaler Ebene bearbeitet werden könnten. Das Vorgehen beim GEG habe weder der Ampelregierung genutzt noch den demokratischen Fraktionen insgesamt. Die kommunale Wärmeplanung sei etwas, das der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für den Klimaschutz und der Begrenzung des Klimawandels entspreche, sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und Kommunen. Deswegen habe die SPD-Fraktion die Bitte, kontroverse Dinge durchaus kontrovers zu diskutieren, aber das nicht zu Fragen über Leben und Tod werden zu lassen. Als Beispiel wurde die Datenerhebung genannt. Diese sollte nicht wieder als Aufhänger für polemische Diskussionen genutzt werden, damit es nicht zu Schlagzeilen komme, dass die Bundesregierung die Bürger aushorchen wolle.
Die CDU/CSU-Fraktion mahnte Änderungen an, die nicht nur diskutiert werden, sondern in den Gesetzgebungsprozess einfließen sollten. Als Beispiele nannte der Vertreter der Union die Fristen, die Dekarbonisierung der Netze bis 2030, die Finanzierung des Ausbaus, die Begrenzung der Biomasse sowie die Verzahnung mit dem GEG. Diese Fragen sollten nach Ansicht der Union dringend geklärt werden.
Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass die Gesellschaft die Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen habe, diesen Planeten auch weiterhin bewohnbar zu halten. Die Wärmewende sei dazu ein richtiger Schritt. Die Politik habe die Aufgabe, zu prüfen, was realistisch machbar sei. Zu den Wünschen, die Fristen nochmals zu verlängern, erinnerte sie daran, dass sich das Gesetz bereits ein halbes Jahr länger als geplant in Bearbeitung befunden habe. Die Vorschläge, die vorlägen, seien für die Kommunen machbar, vor allem auch deshalb, weil es keine Sanktionen gegen die Kommunen gebe. Wenn die Kommunen ihre Pläne nicht rechtzeitig vorlegten, entstehe für sie kein materieller Schaden, die Bürger hingegen hätten das Nachsehen.
FDP: Keine Kommune wird dazu verpflichtet, sich auf Wasserstoff zu konzentrieren
Von Seiten der FDP-Fraktion wurde daran erinnert, dass das Thema Fristen eine Sache sei, die das Vertrauen berühre. Allen Vertretern, die mit der Wärmeplanung befasst seien, solle Planungssicherheit zugestanden werden, weswegen ein halbes Jahr mehr Planungszeit zu begrüßen sei. Zudem betonte der Vertreter der FDP, dass das Gesetz Technologieoffenheit vorsehe. Die Kritik am Wasserstoff, die es auch in der Anhörung am Montag mehrfach gegeben habe, könne zwar vorgebracht werden, aber sie stimme nicht. Keine Kommune werde dazu verpflichtet, sich auf Wasserstoff zu konzentrieren. Die Politik gebe lediglich einen Rahmen vor. Erklärtes Ziel der Ampel sei jedoch, das Gesamtpaket aus Gebäudeenergiegesetz (GEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf den Weg zu bringen.
Die AfD-Fraktion begrüßte die Einigung zur Biomasse und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass das nun auch Eingang ins Gesetz finden werde, vor allem, weil sonst der Eindruck entstehe, der Fokus werde auf Wasserstoff gerichtet. Zudem sei nicht geregelt, aus welchen Fördertöpfen der Ausbau bezahlt werden solle. Der Gesetzentwurf sehe lediglich Mittel zur Erstellung der Wärmepläne vor.
Auch die Fraktion Die Linke forderte mehr Klarheit zu den Fördermitteln und den Fördersummen. Die 500 Mio. €, die pro Jahr für die Planung zur Verfügung gestellt werden sollten, würden ebenso wenig ausreichen wie der Personalbestand bei den Kommunen. Es sei bereits jetzt absehbar, dass es aufgrund von fehlenden Kapazitäten zu Verzögerungen kommen werde.
In der Anhörung am Montag hatten auch Experten Ergänzungen beim Wärmeplanungsgesetz gefordert. Die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände in Deutschland bezeichneten die WPG als „das richtige Instrument, um die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 strategisch anzugehen“. Eva Bode vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag und Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag begrüßten deshalb, dass die kommunale Wärmeplanung zur Grundlage gemacht werde und die Vorgaben für Heizungen des Gebäudeenergiegesetzes an die kommunale Wärmeplanung geknüpft werden sollen.
„Wärme aus erneuerbaren Energien sollte als überragendes öffentliches Interesse im WPG geregelt werden“
Die Verzahnung führe allerdings dazu, dass auch Änderungen im bereits beschlossenen GEG zwingend notwendig würden: Die Errichtung von Wärmenetzen und die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien solle als „überragendes öffentliches Interesse“ im WPG geregelt werden. Die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne sollten zumindest jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Und die Einwohnergrenze, unterhalb der die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen können, sollte auf 20.000 Einwohner angehoben werden. Zudem seien die vorgesehenen Länderkompetenzen, Wärmepläne prüfen, bewerten und genehmigen zu können, „nicht sachdienlich“ und führten „zu mehr Bürokratie und Verzögerungen“, so Bode. „Um Technologieoffenheit tatsächlich zu gewährleisten, bedarf es keiner Beschränkung bei der Nutzung von Biomasse.“