Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es der im Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf vorsieht, hätten Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.
Das Vorhaben fügt sich ein in ein Bündel von Reformen, mit denen die Ampel-Regierung durch Vereinfachungen für Photovoltaik-Systeme in Privathaushalten den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhen will. Im August hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der bürokratische Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduziert werden soll.
Balkonsolar: Nutzung von Solarenergie ohne zusätzlichen Flächenbedarf
Danach sollen diese den Netzbetreiber künftig nicht mehr über ihre neue Anlage informieren müssen. Außerdem sollen weniger Angaben verlangt werden im sogenannten Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Balkonkraftwerke sollen in Zukunft zudem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt.
Steckersolargeräte bieten eine einfache Möglichkeit, Mieter an der Energiewende zu beteiligen. Energiewirtschaftlich ist ihre Rolle überschaubar. Bei 600 Watt Leistung entsprechen 150.000 Anlagen dem Stromertrag eines großen Freiflächensolarparks mit 90 MW Leistung. Neben dem Vorteil der Teilhabe sind die Anlagen dafür ohne weiteren Flächenverlust im urbanen Raum nutzbar. (dpa/ContextCrew)