Um die Potenziale zu heben, werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr auf der öffentlichen Plattform bereitgestellt und für potentielle Abnehmer von Abwärme vor Ort sichtbar gemacht.
Um im Einzelfall unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen, aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und Ablauf der Frist zur Übermittlung der Daten zu vermeiden, sowie im Hinblick auf Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der Plattform für Abwärme, setze das fachlich zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung für zwölf Monate aus, also bis zum 1. Januar 2025.
Hier sind Registrierung und Login für die neue Plattform möglich.