Man setze auf bewährte Technologien wie Batteriespeicher und Wärmespeicher, entwickele aber auch Lösungen wie Wasserstoffspeicher weiter, sagt Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Zudem sind Biogasspeicher als vierte Technologie in der Strategie explizit genannt.
Man wolle sich für verlässliche Investitionsrahmenbedingungen, insbesondere durch den Abbau regulatorischer Hemmnisse einsetzen und Speichergeschäftsmodelle stärken. Auch verspricht das Ministerium den Einsatz für einen technologieoffenen Ausbau der Speichertechnologien „und ihre systemische Würdigung als wichtiger Baustein des künftigen Energieversorgungssystems“. Die vielschichtigen Verzahnungen mit den zugehörigen Handlungsfeldern des gesamten, umfassenden Transformationsprozesses im Strom-, Gas- und Wärmesektor sollen identifiziert und er Ausbaus durch die Nutzung sämtlicher Beschleunigungspotenziale bei Planung, Genehmigung und nachgelagerten Verfahren beschleunigt werden. Darüber hinaus spricht sich das Ministerium für bessere Rahmenbedingungen für die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Gasspeicherkapazitäten in Richtung Wasserstoff und den Neubau von Wasserstoffspeichern aus.
Biogas deckt Speicherbedarf zwischen Kurzzeitspeichern und saisonalen Speichern
Mit Blick auf die Speicherung und Verwertung von Biogas heißt es, dass diese den Speicherbedarf zwischen Kurzzeitspeichern (wie Batterien) und saisonalen Speichern (wie Wasserstoffspeichern) abdecken und Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicher (auch in Kombination mit Rückverstromungsanlagen) als wichtige Bausteine im zukünftigen Energiesystem „sinnvoll ergänzen“ könne. Dazu seien Weiterentwicklungsmaßnahmen mit Blick auf eine flexiblere Biogasanlagenausgestaltung erforderlich. „Hierzu sind insbesondere Investitionen in die Flexibilisierung von Biogasanlagen beispielsweise durch Überbauung der Anlagenleistung, Gasspeichererweiterungen, Regelungstechnik etc. ebenso erforderlich wie die technische Auskopplung und Pufferung (Wärmespeicher) der Wärme für deren gezielten Einsatz in lokalen und kommunalen Wärmeversorgungsstrukturen.
Die entsprechenden Investitionen bedürften einer Absicherung und langfristiger Planungssicherheit durch regulatorische und rechtliche Anpassungen „insbesondere auf Bundesebene“.