AGFW: Bedarf von mindestens drei Mrd. € pro Jahr für BEW


Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2035 sei zwingend erforderlich, so der AGFW-Präsident. Eine Novellierung des KWKG müsse bis zur Sommerpause 2024 auf den Weg gebracht werden, da Verzögerungen bereits heute dazu führten, dass Investitionen nicht getätigt würden und so das Gesamtziel Klimaneutralität bis 2045 gefährdet sei. Zudem müsse der Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe mit allen sich ergebenden Konsequenzen mitgedacht und umgesetzt werden. Dazu zähle unter anderem die Bereitstellung von ausreichend Wasserstoff. „Das KWKG ist die Lösung für viele aktuelle Herausforderungen, besonders im Kontext der angespannten Haushaltslage im Bund“, so Roll. „Durch die Finanzierung über die KWK-Umlage belastet das Gesetz den Haushalt nicht, sodass Mittel für die Kraftwerksstrategie zur Verfügung stehen.“


Auf ein zentrales Hemmnis beim Ausbau der Fernwärme wies AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch hin. „Obwohl die leitungsgebundene Wärmeversorgung in vielen Fällen günstiger ist als neue Einzelversorgungslösungen, kann die Fernwärme wegen veralteter gesetzlicher Vorgaben ihre Stärken nicht ausspielen. Die nach Wärmelieferverordnung geforderte Kostenneutralität zwischen bisheriger Eigenversorgung und Fernwärmelieferung ist antiquiert und bremst den Ausbau der Fernwärme massiv aus.“


Werde eine eigenversorgende Heizung erneuert, ließen sich zusätzliche Kosten an Mieterinnen und Mieter weitergegeben. Diese Möglichkeit bestehe beim Umstieg auf zukunftsfähige Fernwärme nicht, so Lutsch. Es sei nur sehr selten möglich die geforderte Kostenneutralität einzuhalten. Da der Vermieter die Kostendifferenz selbst tragen müsste, erfolge oft keine Umstellung. Die von der Branche vorgeschlagene Lösung orientiere sich an der im Zuge der Anpassung des GEG eingeführten Regelung für Vermieter. „Aus unserer Sicht sollte auch bei der Umlagefähigkeit der Betriebskosten Chancengleichheit zwischen Fernwärme und dezentraler Wärmeversorgung hergestellt werden.“