Trotz angespannter Haushaltslage könne die EEW „auf hohem Niveau fortgeführt werden“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Man sorge, dass der Bürokratie-Aufwand für Unternehmen weiter gesenkt werde. „Wir beschleunigen so den Zugang zu Fördermitteln und erhöhen die Planungssicherheit für Unternehmen. Das schafft Anreize, die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz anzugehen.“
Die EEW ist als Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe konzipiert. Das Programm wurde 2019 eingeführt und verzeichnet seitdem laut BMWK ein starkes Wachstum. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Durch das breite Förderangebot ist die EEW sowohl bei großen Unternehmen als auch KMU beliebt.
Das BMWK benennt als wesentlichste Neuerungen folgende Punkte:
⮚ Einführung eines Stufenmodells in Modul 4: Stufe 1: bürokratiearme „Basisförderung“ für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (z.B. Werkzeugmaschinen), Stufe 2: höhere „Premiumförderung“ für Vorhaben mit mindestens 30 Prozent THG-Einsparung und Stufe 3: zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff;
⮚ Förderung der gesamten Investitionskosten ohne die bisher behilferechtlich notwendige und aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten
⮚ Einführung einer Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung (ab 18. April 2024) und Anhebung des maximalen Kreditvolumens von 25 auf 100 Mio. €;
⮚ Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Mio. € pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb;
⮚ Reduktion der Förderquoten in den Modulen 1 bis 4, insbesondere für Prozesswärme aus Biomasse.
Der letzte Punkt stößt in der Bioenergiebranche auf Unverständnis. „Durch die deutliche Absenkung der Förderquoten für Biomasseanlagen um 20 Prozentpunkte gegenüber anderen erneuerbaren Energien entsteht eine förderpolitische Zwei-Klassen-Gesellschaft, die gegen das Prinzip der Technologieoffenheit verstößt“, heißt es in einem kürzlich lancierten Appell eines Verbändebündnisses. Tatsächlich nennt auch der geleakte Entwurf der Nationalen Biomassestrategie (Nabis) Hochtemperaturprozesswärme als eine der Anwendungen, auf die die energetische Nutzung der Biomasse mittel- und langfristig konzentriert werden soll, während in Anreize in anderen Bereichen sukzessive reduziert werden sollen.
Die Finanzierung der EEW mit einem Bewilligungsvolumen von etwa eine Mrd. € in 2024 ist laut BMWK auch nach der KTF-Neuaufstellung in Folge des BVerfG-Urteils gesichert. Förderanträge können ab dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.