Smart-Meter-Rollout: Festlegung zu Umgang mit Kosten nach MsbG


Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Für Verbraucher bedeutet dies, dass alte Stromzähler durch moderne Geräte ausgetauscht werden. Die Entgelte für die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen werden seit Anfang 2024 zwischen Verbrauchern und Netzbetreibern aufgeteilt. Die Verbraucher zahlen für intelligente Messsysteme eine jährliche Gebühr, „in den meisten Fällen in Höhe von 20 € brutto bzw. 50 € brutto, wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen ist“, heißt es von Seiten der Netzbehörde weiter. „Überschießende Kosten trägt der Netzbetreiber, der dank intelligenter Messsysteme mit Netzzustandsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann.“


Bisher bestand auf Seiten der Stromnetzbetreiber Unsicherheit darüber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen Kosten für intelligente Messsysteme umzugehen ist. Netzbetreiber können nach dem jetzt veröffentlichten Festlegungsentwurf „die ihnen entstandenen Kosten von den Netznutzenden wiederverdienen“. Die Vorfinanzierung der Kosten werde ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Netznutzenden verteilt, heißt es weiter.


In der ersten Konsultation hatte die Bundesnetzagentur zudem einen Abbaupfad der Kosten des konventionellen Messstellenbetriebs vorgeschlagen. „Von diesem Vorschlag wurde im Rahmen dieses Verfahrens Abstand genommen.“ Die Bundesnetzagentur habe Stellungnahmen zur zweiten Konsultation erneut umfangreich gewürdigt. „Ein wesentlicher Änderungsbedarf des konsultierten Festlegungsentwurfs hat sich daraus nicht ergeben.“