Balkonkraftwerke: Nur noch 5 statt 20 Angaben für MaStR


Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke. „Das zeigt, dass die Energiewende in der breiten Bevölkerung angekommen ist.“ Deshalb sei eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.


Solarpaket I – Teil 2 soll weitere Erleichterungen für Balkonsolar bringen


Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über den zweiten Teil des Solarpakets I zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. „Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden“, so die BNetzA weiter. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.


Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR werde dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.