„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf sich eng an das bundesweite Wärmeplanungsgesetz anlehnt und den Kommunen damit klare, verlässliche Leitlinien für den Umbau zu einer auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgung an die Hand gibt“, so der LEE-NRW-Geschäftsführer weiter. Nur durch eine schnelle und unbürokratische Umstellung auf klimaneutrale Wärmeversorgung könne Nordrhein-Westfalen seine Klimaziele erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern.“
Nach welchen Kriterien bewertet Lanuv Wärmepläne?
Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) erkennt die kommunale Wärmeplanung als verpflichtende Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen an. Für den LEE NRW ist dies ein entscheidender Passus. „Damit ist die Finanzierung der Wärmeplane durch das Land gesichert, was angesichts knapper kommunaler Kassen ein nicht zu unterschätzender Faktor ist“, so Feldes.
Der LEE NRW sieht in der kommunalen Wärmeplanung eine große Chance, um die vorhandenen Potenziale regionaler erneuerbarer Wärmequellen wie Geothermie und Biomethan effizient zu erschließen und so die Energieunabhängigkeit zu stärken. Nach Einschätzung des LEE NRW ist es zu begrüßen, dass mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) eine Art Kontrollinstanz die vorgelegten Wärmepläne bewertet. „Für alle Beteiligten wäre es aber wünschenswert, wenn besser nachvollziehbar wäre, nach welchen Kriterien das Lanuv demnächst die Wärmepläne beurteilt“, sieht Feldes eine Schwachstelle im Gesetzentwurf. Darüber hinaus sollte eine negative Stellungnahme des Lanuv grundsätzlich zur Überarbeitung des jeweiligen Wärmeplans führen. „Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Wärmepläne letztendlich den gesetzlichen Zielen entsprechen und die Potenziale zur erneuerbaren Wärmegewinnung genutzt werden.“
Umfassende Informationsangebote insbesondere für Geothermie erforderlich
Für den LEE NRW ist eine erfolgreiche Wärmewende unverzichtbar für den erklärten Plan der Landesregierung, erstes klimaneutrales Industrieland in Europa zu werden. Deshalb müssten die Anstrengungen in den Städten und Gemeinden forciert werden: „Für eine erfolgreiche Wärmeplanung müssen den Kommunen allerdings jetzt schon alle notwendigen Werkzeuge zur Verfügung stehen.“ Dafür seien umfassende Informationsangebote, standardisierte Verfahren und gezielte Beratungsangebote notwendig. Das gelte vor allem für den Geothermie-Sektor, der noch viel zu wenig in den Fokus gerückt werde. „Eine enge Verzahnung mit dem im April vorgestellten Masterplan Geothermie der Landesregierung ist dafür ein unbedingtes Muss“, so Feldes.
Dass der vorgelegte Gesetzesentwurf für kleine Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner ein vereinfachtes Verfahren für den Wärmeplan vorsieht, ist in den Augen des LEE NRW ein richtiger Schritt. Das erleichtert es auch strukturschwächeren Gemeinden ihre Wärmeplanung fristgerecht zu realisieren, ohne durch unnötige Bürokratie behindert zu werden.
Insgesamt bewertet der LEE NRW den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Wärmesektors. „Es gilt, die besten und kosteneffizientesten Lösungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu finden und gleichzeitig die vielfältigen regionalen Potenziale zu nutzen“, sagt Feldes.