Facility Management

NRW: Landesregierung beschließt Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetzes


Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz lege NRW die Grundlage für den nachhaltigen Umbau der Wärmeversorgung, sagt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne). „So schaffen wir Orientierung und geben Planungssicherheit für eine Energieversorgung, die zukunftsfest und unabhängig von fossilen Brennstoffen ist.“ Die Gemeinden würden dabei als „strategische Planer“ ins Zentrum der Wärmewende gestellt. „Es ist beeindruckend, wie viele sich bereits freiwillig auf den Weg gemacht haben: Bis Ende 2023 haben rund 250 Gemeinden einen Antrag auf Bundesförderung für die Durchführung einer Wärmeplanung gestellt“, sagt Neubaur. „Den Gesetzentwurf haben wir zudem einem Praxis-Check unterzogen und bereits intensiv mit Gemeinden diskutiert.“

„Beteiligung verschiedener Akteure essenziell für gute Wärmeplanung“

Die Beteiligung verschiedener Akteure sei essenziell, um eine gute Wärmeplanung zu entwickeln – dazu gehörten unter anderem Stadtwerke, Energieversorger, Handwerksbetriebe, Bürgerinnen und Bürger sowie Abwärme produzierende Unternehmen. Die Landesregierung finanziere die Pläne im Rahmen der Konnexität und stelle den Gemeinden ein umfangreiches Unterstützungsangebot zur Verfügung. So berät das Kompetenzzentrum Wärmewende die Gemeinden und es wird ein zusätzlicher Leitfaden zum Landesgesetz durch NRW.Energy4Climate erstellt. Zudem werden Daten über das Wärmekataster des LANUV kostenfrei bereitgestellt.

Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz werden die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes umgesetzt. Zentrale Elemente sind:

  • Die 396 Gemeinden in NRW erhalten die Möglichkeit individuelle Wärmepläne eigenverantwortlich zu erstellen.
  • Nutzung der Länderöffnungsklauseln: NRW nutzt die Möglichkeiten des Bundesgesetzes für ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gemeinden. Zudem wird die interkommunale Zusammenarbeit bei der Wärmeplanung umfangreich ermöglicht.
  • Sicherung von Qualität und Transparenz der Wärmepläne: das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wird regelmäßige Monitoringberichte zum Stand der Kommunalen Wärmeplanung in NRW erstellen.
  • Digitalisierung und Datenmanagement: der Datenaustausch zwischen Gemeinden und Land wird vollständig elektronisch erfolgen.
  • Finanzierung: das Land deckt die Kosten der Erstellung der Wärmepläne vollständig ab. Die konkrete Höhe der Zahlungen für die Erstaufstellung der Wärmepläne sind im Gesetz festgelegt.