„Stromspeicher sorgen für Versorgungssicherheit, deshalb sind sie ein wesentlicher Teil der Energiewende und wichtiger Baustein auf unserem Weg zum klimaneutralen Industrieland 2040“, sagt Energiestaatssekretär Joschka Knuth. Nach der neuen Richtlinie werden Investitionen in neu installierte Stromspeicher gefördert, die mindestens 75 Prozent der jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen beziehen. Antragsberechtigt sind sowohl kleine, als auch mittlere Unternehmen.
„Wir fördern mit dieser Richtlinie Stromspeicher insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Denn bislang klafft vor allem für kleinere Speicher im ein- oder zweistelligen Megawattbereich aktuell noch eine Wirtschaftlichkeitslücke. Die schließen wir hiermit“, so Knuth weiter.
Die Förderung der Stromspeicher zielt darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holsteins Netzen weiter zu erhöhen. Dazu werden 6 Mio. € EFRE-Mittel und zur Ko-Finanzierung 1,5 Mio. € Landesmittel bereitgestellt.