Facility Management

Solarthermie-Ausbau: Verdopplung bis 2026 absehbar – Tempo für Wärmewende zu langsam


Stand März 2025 sind insgesamt 61 solare Wärmenetze mit einer Bruttokollektorfläche von 173.275 m² in Betrieb, entsprechend rund 121 MW solarer Leistung. Im Jahr 2024 sind drei neue Großanlagen in Ammerbuch-Breitenholz (2.045 m², Vakuumröhrenkollektoren), Sondershausen (6.086 m², Hochtemperatur-Flachkollektoren) und Häusern (1.733 m², Vakuumröhrenkollektoren) in Betrieb gegangen.

Für 16 neue Anlagen mit zusammen 193.108 m² Bruttokollektorfläche sind die Aufträge vergeben. Die Inbetriebnahme werde bis spätestens 2026 erwartet. Schwerpunkte liegen in Baden-Württemberg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die größten Einzelprojekte entstehen in Leipzig (65.000 m²), Bad Rappenau (28.871 m²), Stralsund (24.361 m²), Steyerberg (13.700 m²) und Tübingen (12.172 m²).

Herausforderungen bei Planung und Genehmigung

Trotz des absehbaren Wachstums behindern lange Vorlaufzeiten den nötigen schnellen Ausbau. Häufig scheitert eine zügige Umsetzung an der Flächenverfügbarkeit und am Planungs- bzw. Genehmigungsrecht. Die meisten Projekte benötigen mehrere Jahre von der ersten Projektidee bis zur Realisierung.

Solites verweist auf die Studie „Perspektive der Fernwärme“ (Prognos AG), wonach bis 2045 rund 4 TWh Wärme jährlich aus Solarthermie in die Fernwärme eingespeist werden müssen – dies entspräche nur gut zwei Prozent des deutschen Wärmebedarfs für Wärmenetze, bedeute jedoch umgerechnet bereits rund 10 Millionen m²  Bruttokollektorfläche. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der jährliche Zubau bei rund 500.000 m² liegen. Derzeit wird dieses Ziel deutlich verfehlt.

Rahmenbedingungen entscheidend

Ob die geplanten kommunalen Wärmepläne in konkrete Projekte münden, hängt maßgeblich von politischen Entscheidungen ab – insbesondere von einer Fortsetzung und Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die derzeit bis 2028 befristet ist.

Auch europäische Vorgaben könnten den Ausbau beschleunigen: Die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III erfordert die Ausweisung sogenannter „Beschleunigungsgebiete“ im Planungsrecht. Geplant ist, dass Solarenergieanlagen und Wärmespeicher künftig ohne Bebauungsplan errichtet werden können, wenn sie in entsprechenden Gebietskategorien („Solarenergiegebiet“, „Beschleunigungsgebiet“; neue BauGB §§249b und c) im Flächennutzungsplan vorgesehen sind. Dies würde die Realisierung von großer Solarthermie für Wärmenetze deutlich vereinfachen, falls die Kommunen das neue planungsrechtliche Werkzeug nutzen.

Internationale Entwicklungen und neue Technologien

Im außereuropäischen Ausland gewinnt die konzentrierende Solarthermie (Concentrated solar thermal, CST) zunehmend an Bedeutung. Durch den Einsatz nachgeführter Hohlspiegel können hohe Temperaturen zwischen 50 und 800 °C erreicht werden, was die Technologie sowohl für Wärmenetze als auch für industrielle Anwendungen interessant macht.