BEE-Präsidentin Simone Peter nannte es auf dem Netzwerk LinkedIn „sehr bitter“, dass eine Senkung der Mittel für die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) für 2026 um 3,3 Mrd. € im Vergleich zu 2024 Teil des Entwurfs ist. „Da von den dann 12 Mrd. € übrigbleibenden Mitteln schon jetzt rund 7,8 Mrd. € durch bereits eingegangene Verpflichtungen verplant sind (und weitere dazugekommen), schrumpft der Topf erheblich.“ Jetzt sei das Parlament gefragt und müsse dafür sorgen, dass die Mittel für 2025 mindestens in der gleichen Höhe verstetigt werden.
Auch das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisiert die Einschnitte bei der BEG. „Im Gebäudebereich bestehen noch erhebliches Potenzial und Bedarf zur Einsparung klimaschädlicher Emissionen“, sagt HBB-Leiterin Sandra Rostek. „Der Gebäudesektor hinkt seinen Klimazielen seit Jahren hinterher und eine Reduzierung der finanziellen Mittel ist deshalb unangebracht und das falsche Zeichen.“
„Klima- und Transformationsfonds KTF muss seinem Namen gerecht werden“
Auch das Gesamtfazit des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fällt zurückhaltend aus. „Die Investitionen in ein klimaneutrales und resilientes Energiesystem fallen trotz Rekordausgaben vergleichsweise gering aus“, kritisiert der BDEW. Konsumtive Ausgaben gehörten in den Kernhaushalt. „Der KTF – einschließlich der Zuschüsse aus dem Sondervermögen – muss seinem Namen gerecht werden und ausschließlich für Investitionen in die Klimaneutralität und die Transformation genutzt werden“, fordert der BDEW
Die Bundesregierung sollte zudem die Annahmen zu den zukünftigen Einnahmen des KTF prüfen. „Dass in der Vorausschau weiterhin erhebliche und gar steigende Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel eingepreist werden, obwohl dieser 2027 weitestgehend in den ETS 2 überführt werden soll, ist zumindest erklärungsbedürftig“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Da die Bundesregierung trotz der zusätzlichen Finanzmittel aus dem Sondervermögen weiterhin eine jährliche globale Minderausgabe von bis zu zwei Milliarden Euro vorsieht und damit durchgängig nicht ausfinanziert ist, bedürfe es solider Annahmen zur Einnahmeseite, um das Finanzierungsdefizit nicht weiter zu vergrößern.
BEW soll aufgestockt werden – 1,4 Mrd. Euro reichen der Branche aber nicht
Mit Blick auf die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) ist aus Sicht der Branchenverbände ebenfalls noch viel Korrekturbedarf. Die Bundesregierung plant, im Bundeshaushalt 2026 rund 1,4 Milliarden Euro für den Ausbau effizienter Wärmenetze bereitzustellen. Das sind ca. 400 Mio. Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Auch für die kommenden Jahre sind zusätzliche Mittel vorgesehen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, heißt es beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Aus Sicht der Stadtwerke reiche dieser Anstieg jedoch noch nicht aus, um die kommunale Wärmeplanung in den kommenden Jahren wirksam umzusetzen.
Auch das HBB äußert sich ähnlich. „Trotz Aufstockung wird die Ausstattung der BEW weiterhin nicht ausreichen, um das nötige Tempo für den Aus- und Umbau von Wärmenetzen und den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen rechtzeitig bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045 zu schaffen“, sagt HBB-Leiterin Rostek. Langfristig gesehen brauche es einen deutlichen Anstieg der Mittel in der BEW. VKU und BDEW beziffern den jährlichen Förderbedarf auf 3,5 Mrd. Euro.
BDEW und VKU kritisieren Verschiebung der BEW in Sondervermögen
„Kritisch betrachten wir zudem die Verschiebung der Ausgaben für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ab 2026 in das Sondervermögen, diese müssen langfristig abgedeckt werden“, ergänzt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Andreae. Daher bedürfe es hierfür einer gesetzlichen Grundlage und einer Finanzierung aus dem Kernhaushalt, um die wichtige Transformation der Wärmenetze der jährlichen Unsicherheit der Haushaltsverhandlungen zu entziehen.
Die Verlagerung der Mittel wirke „wie ein haushaltspolitischer Verschiebebahnhof, um Luft im KTF für Strompreissubventionen zu schaffen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Das wirft erneut Zweifel an der Zusätzlichkeit der Milliarden für Infrastrukturinvestitionen auf.“
Offene Fragen mit Blick auf Strompreissenkung zum 1. Januar 2026
Liebing sieht zudem noch offene Fragen zur geplanten Strompreissenkung zum 1. Januar 2026. Zwar seien im Haushaltsentwurf 6,5 Mrd. Euro für die Übertragungsnetzkosten vorgesehen, doch im Vorbericht des Finanzministers werde von Entlastungen bei Netzentgelten und Umlagen gesprochen. „Das ist ein großer Unterschied“, betont Liebing. „Wenn der Bund nur die Übertragungsnetzentgelte mitfinanziert, kommt die Entlastung je nach Region sehr unterschiedlich an.“ Eine flächendeckende Wirkung sei so kaum zu erreichen.
Der BDEW fügt an, dass zudem nicht ersichtlich sei, ob der geplante Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten – und in welcher Höhe – in den Folgejahren geleistet werden soll. Eine Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung sei wichtig für die Planungs- und Investitionssicherheit.
Liebing erinnert die Bundesregierung an ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag: „Wenn die Regierung ihre Versprechen einlösen will, reicht die Mitfinanzierung der Übertragungsnetzentgelte allein nicht aus. Dann müssen auch bundesweit einheitliche Umlagen angefasst werden.“ Er fordert daher rasche Klarheit – auch im Sinne der Unternehmen, die ausreichend Vorbereitungszeit für die Umsetzung benötigen.
Lichtblicke bei Prozesswärmeförderung EEW und beim Thema Wasserstoff
Es gibt aber aus Sicht der Verbände auch Lichtblicke im Haushaltsentwurf. Aus Sicht des BEE sei es erfreulich, dass das Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), mit dem unter anderem die Prozesswärme in der Industrie gefördert wird, mehr als verdoppelt wird (von 450 Millionen Euro abgerufener Mittel im Jahr 2024 auf ca. 1 Milliarde Euro). Ebenso wie die BEW-Aufstockung sei das ein „wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Simone Peter.
Der BDEW merkt an, dass es positiv zu werten sei, dass die Ausgaben für die großen Wasserstofftitel gegenüber dem Entwurf des Bundeshaushalts 2025 beinahe wieder auf das Niveau des Haushalts 2024 angehoben werden. Dennoch bedürfe es zusätzlicher Mittel und vor allem einer verlässlichen mittelfristigen Finanzplanung, um den Wasserstoffhochlauf für die Dekarbonisierung der Industrie organisieren zu können. „Die Förderung darf nicht – wie mit dem Entwurf für den Haushalt 2025 – hoch oder runtergefahren werden, sondern muss auf hohem Niveau durchlaufen. Notwendige Förderprogramme zur Offshore-Elektrolyse und der systemdienlichen Elektrolyse sowie Garantieinstrumente für die Midstreamer sind im Haushalt abzubilden“, sagt Kerstin Andreae.