Facility Management

Energieausschuss gibt grünes Licht für Geothermiebeschleunigungsgesetz


Mit dem Gesetz soll die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, der Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie der Transport und die Speicherung von Wärme beschleunigt werden. Dafür werden Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut. Erleichterungen werden auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen.

Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen soll beschleunigt werden

Auch für private Haushalte soll es leichter werden, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten. Ferner soll das Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen beschleunigt und in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt und so mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden, führt der Bundestag aus. Hierfür wird ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen. Diese Beschleunigung und Erleichterung der Planung und des Baus von Wärmeleitungen diene auch dazu, die zum Schutz des Klimas und aus Effizienzgründen gebotene und gesetzlich vorgeschriebene Nutzung von Abwärme, etwa von Rechenzentren, zu erleichtern und bürokratische Hemmnisse abzubauen. Außerdem ist vorgesehen, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden. Bergämter erhalten die Möglichkeit, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen.

Im Zuge des legislativen Verfahrens zum GeoBG soll auch der Gesetzentwurf Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2024/1788 umgesetzt werden. Darin ist vorgesehen, dass die Genehmigung von Wasserstoffspeichern innerhalb von zwei Jahren zu erteilen ist. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung gleichzeitig auch die Fristen der novellierten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht verankern.

Wärmespeicher muss in Verbund zu einem Wärmenetz stehen

Der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass für die Genehmigung von Geothermieprojekten Regelungen für das Wasser- und das Bergrecht gelten, damit keine Verzögerungen in der Planungsphase entstehen. Die Privilegierung für untertägige Wärmespeicher soll durch eine neue Vorgabe zum räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Wärmequellen und Wärmesenken konkretisiert werden.

Durch die Konkretisierung soll verdeutlicht werden, dass Wärmespeicher für einen sinnvollen und wirtschaftlichen Betrieb stets in einem Verbund zu einem Wärmenetz stehen müssen. Mit diesem Wärmenetz müssen zudem auch Wärmequellen wie zum Beispiel vorhandene Solarthermie- oder Geothermieanlagen, Klärwerke oder Anlagen, bei denen Abwärme anfällt (z.B. Rechenzentren), aber auch Wärmesenken, die zusätzliche Wärme benötigen, wie zum Beispiel Wohn- oder Geschäftshäuser, verbunden sein. Vor diesem Hintergrund kann die Privilegierung dieser Speicher als mit der allgemeinen Zielsetzung des Außenbereichsschutzes als vereinbar angesehen werden. „Dies soll daher auch bereits aus dem Gesetzeswortlaut hervorgehen“, heißt es in dem Änderungsantrag.

VKU: „Schutz der Trinkwasserversorgung auch bei beschleunigten Verfahren nicht aufweichen“

„Dass Geothermie beschleunigt wird, ist ein Meilenstein“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Berücksichtigung aller Lösungen, Tiefengeothermie bis Wärmepumpen und leistungsfähige Wärmeleitungen, schaffe Planungssicherheit für Kommunen. „Insbesondere die Aufnahme von Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen ins überragende öffentliche Interesse sind ein großer Fortschritt in der Beschleunigung von Geothermie-Maßnahmen.“

Der VKU betont zugleich, dass der Schutz der Trinkwasserversorgung auch bei beschleunigten Verfahren nicht aufgeweicht werden dürfe. „Trinkwasserschutz steht immer an erster Stelle. Das Gesetz muss sicherstellen, dass Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsgebiete weiterhin besonders geschützt bleiben. Denn Geothermie-Bohrungen greifen in den Untergrund ein und dürfen die Trinkwasserversorgung nicht gefährden“, so Liebing.