Tatsächlich überwiegt beim Thema III. Wärme im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Energie und Klima die farbige Unterlegung im Text – was soviel bedeutet, dass hier Positionen der Union (blau) und der SPD (rot) festgehalten sind, bei denen bislang kein Kompromiss gefunden werden konnte. „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, heißt es etwa in der Position der Union. „Wir werden ein neues Recht schaffen, das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht.“ Die Heizungsförderung selbst will aber auch die Union fortsetzen.
Die SPD will dagegen das GEG nicht abschaffen, sondern „zügig“ novellieren. „Die geltenden Regelungen werden wir technologieoffener, flexibler und einfacher machen und mit verlässlicher, unbürokratischer und effizienter und sozial gestaffelter Förderung flankieren“, heißt es im Formulierungsansatz der SPD. Die CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden, um die Gesamteffizienz eines Gebäudes durch Heizung, Gebäudehülle und Umfeldmaßnahmen zu verbessern.
BEW soll gestärkt und AVBFernwärmeV novelliert werden
Einig ist man sich bereits jetzt darin, dass die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Unterstützung des Baus von Nah- und Fernwärmenetzen unterstützt werden soll. „Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVBFernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen“, versprechen die Koalitionäre.
Der BEE hält mit Blick auf das GEG bereits im Koalitionsvertrag eine klare Regelung für erforderlich, um die Verunsicherung für Haus- und Wohnungseigentümer, Vermieter, Installationshandwerk und Heizungsbranche zu beenden. „Das Gebäudeenergiegesetz ist eine wichtige Richtschnur für die Wärmewende und deren zentraler Taktgeber“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter mit Blick auf das GEG. „Dass nun seine Abschaffung wieder als Forderung auf dem Tisch liegt, sehen wir sehr kritisch.“ Der Mittelstand habe bereits hohe Summen in die Produktion von Erneuerbaren Wärmetechnologien investiert. Auch die Bürger benötigten eine Orientierung für den Heizungsaustausch „ohne Zickzack-Kurs sowie die Beibehaltung einer attraktiven Förderung, gerade auch zur Abfederung sozialer Härten“.
BEE sieht Potenzial zur Stärkung von Bioenergie und Solarthermie
Gleichwohl sehe der BEE Potenzial für eine Reform des Gesetzes. „Gerade für eine Entbürokratisierung gibt es viele Ansatzpunkte. So könnten beispielsweise sowohl die Beratungspflicht für Holzheizungsanlagen als auch die Pflicht zum Nachhaltigkeitsnachweis von Bioölheizungen ersatzlos abgeschafft werden.“ Die Bemessung des Beitrags der Solarthermie sollte darüber hinaus am Wärmeertrag erfolgen, nicht an der Kollektorfläche.” Weiteres Reformpotenzial sieht der BEE bei mehr Erneuerbarer Technologieoffenheit im GEG. So sollten weitere Technologien in Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung uneingeschränkt zulässig sein, und die Bagatellgrenze beim Maisdeckel sollte praxisgerecht ausgestaltet werden.
„Auch der pauschal anerkannte Solarthermie-Anteil von 15 Prozent bei Hybridsystemen sei deutlich anzuheben. Werte von 15 Prozent würden bereits ohne Weiteres in den energetisch schlechtesten Gebäuden erreicht. „Hier braucht es mehr Ambition. Daneben sollten die Treibhausgaswerte für Biogas und Biomethan auf die Standards der RED III-Richtlinie abgesenkt werden, zu deren zeitnaher Umsetzung sich die Mitglieder der AG Klima und Energie bereits bekannt haben”, sagt Peter.
Bei allem berechtigten Reformbedarf müssten die wesentlichen Vorgaben des GEG jedoch erhalten bleiben, damit es Planbarkeit auf allen Ebenen liefert. „An der individuellen Vorgabe, dass neue Heizungen nach Inbetriebnahme vorwiegend mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind, darf nicht gerüttelt werden“, betont die BEE-Präsidentin. „Angesichts der in den kommenden Jahren steigenden CO2-Kosten droht den Bürgerinnen und Bürgern sonst eine Kostenfalle.“ Aus dem gleichen Grund sei am Ende des Einsatzes fossiler Brennstoffe bis 2045 festzuhalten. „Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Nutzungspflicht von 65 Prozent Erneuerbarer Wärme in neu installierten Heizungen und die schrittweise Erhöhung des Anteils grüner Brennstoffe bei Öl- und Gasheizungsanlagen beibehalten werden.“