Facility Management

Wärmewende: Zielführend ist ein Mix aus CO2-Preis, Ordnungsrecht und Förderung


Peter erinnerte daran, dass auch 2024 noch rund 500.000 neue Öl- und Gasheizungen in Deutschland eingebaut wurden. Genau diese fossilen Heizungen drohten zur Kostenfalle zu werden. So hätten Gaskunden im abgelaufenen Winter 23 Prozent mehr bezahlt als im vorvergangenen Winter. Der CO2-Preis reiche als Instrument nicht aus, betonte die BEE-Präsidentin. Um nur mit einem CO2-Preis eine Emissionsverringerung wie über das bestehende GEG zu erreichen, sei ein CO2-Preis von mehr als 500 Euro pro Tonne erforderlich. Gleichzeitig drohten Deutschland empfindliche Kosten in zweistelliger Mrd.-Euro-Höhe, wenn die Sektorziele der EU-Lastenteilungsverordnung verfehlt werden.

PIK-Experte: Marktanreize, Regulierung und Förderung in Reinform nicht geeignet

Auch Prof. Matthias Kalkuhl, Leiter der Abteilung Klimaökonomie und Politik am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) machte deutlich, dass ein Mix an Instrumenten zielführend für die Wärmewende ist. Der CO2-Preis in der Reinform sei zwar effizient in der Steuerung der ökonomischen Anreize, er erzeuge aber sehr heterogene Kosten, da der Preis auf den Bestand wirkt. Um die soziale Inzidenz zu berücksichtigen, sei ein komplexes Kompensationsmodell erforderlich.

Die Regulierung als zweites Instrument bringe geringere Verteilungsprobleme mit sich, dafür seien entsprechende Vorgaben meist mit eingeschränkter Flexibilität verbunden und würden zudem als „Gängelung“ wahrgenommen. Wie beim CO2-Preis seien zusätzliche Kompensationen für heterogene Investitions- und Betriebskosten erforderlich.

Die Förderung schließlich sei in ihrer Reinform ebenfalls keine optimale Lösung, da der ohne CO2-Preis sehr hohe Subventionen erforderlich seien. Auch ergäben sich Risiken von Effizienzverlusten und Überkompensationen im Förderregime.

BEE: Kontinuität bei Ordnungsrecht und Förderung erforderlich

Aus Sicht des BEE besteht die Lösung in der Kontinuität bei Ordnungsrecht/Regulierung und Förderung. Das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie die Förderprogramme BEG, BEW und EEW müssten „kontinuierlich und planvoll“ weiter entwickelt werden als „Grundvoraussetzung für Investitionen“.

Mit Blick auf den CO2-Preis im BEHG bzw. im ETS-2 sprach Peter von einem „wichtigen Instrument“, um den Umstieg auf CO2-arme Technologien im Wärmesektor anzureizen. „Er muss aber unterstützt werden durch Ordnungsrecht und sozial gestaffelte Förderung.“

Zwei weitere Aspekte seien für eine wirksame Wärmewende erforderlich: der Bürokratieabbau und die Herstellung eines Level Playing Field. Vereinfachte Regeln sowie Antragsverfahren, schnellere Genehmigungen und die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten förderten die Akzeptanz und beschleunigten die Marktdurchdringung regenerativer Wärmetechnologien. Für eine faire und zukunftsfähige Wärmewende sei es zudem entscheidend, dass alle Technologien einen gleichberechtigten Zugang zu Fördermitteln hätten. „Dazu müssen bestehende Benachteiligungen einzelner Technologien in Gesetzen, Verordnungen und Förderprogrammen beseitigt werden.“