Facility Management

„Zahlreichen Mieterstrommodellen droht das Aus“


Die bisher als Kundenanlagen betriebenen Versorgungsstrukturen könnten künftig als regulierte Netze eingestuft werden – mit weitreichenden Folgen für Betreiber und Mieter. Ohne schnelle politische Klärung drohe für viele Tausende Haushalte der Rückfall in die teurere Versorgung über das öffentliche Netz. Allein die vedec-Mitgliedsunternehmen betrieben schätzungsweise 3.000 Kundenanlagen in Deutschland und versorgten damit mehrere zehntausende Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Energien.

Verband fordert Rechtssicherheit für Bestandsprojekte

Wichtig sei jetzt, dass Bestandsprojekte Rechtssicherheit erhalten. „Ohne klare Übergangsregelungen drohen Rückbau oder Umstrukturierung bereits bestehender Anlagen – ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der dem erklärten Ziel der Bundesregierung widerspricht, Bürokratie abzubauen“, führt vedec aus. Die Mieterpartizipation sei gefährdet. Das politische Ziel, Mieterinnen und Mieter durch vergünstigten, netzentgeltfreien Strom an der Energiewende teilhaben zu lassen, werde durch die neue Rechtsauslegung ausgebremst.

Dezentrale Lösungen müssten erhalten bleiben. Das Hausverteilnetz müsse auch künftig als Kundenanlage betrieben werden können. Für gebäudeübergreifende Konzepte, wie Quartiere, brauche es neue, rechtssichere Regelungen. „Ohne gesetzgeberisches Handeln drohen erhebliche Rückschritte beim Mieterstrom“, sagt Tobias Dworschak, Vorsitzender des vedec-Vorstands, zu den Wirkungen der Rechtsprechung des BGH, der bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. November 2024 zur Einordnung von Kundenanlagen vorausgegangen ist. „Die Politik in Berlin und Brüssel ist jetzt gefordert, pragmatische Lösungen zu schaffen, um Bestandsprojekte zu schützen und neue Modelle zu ermöglichen.“

Der Verband fordere „klare Übergangsfristen für Bestandsanlagen, neue rechtliche Leitplanken für Quartierslösungen sowie den Erhalt des Kundenanlagenbegriffs für gebäudeinterne Versorgungsstrukturen“, heißt es weiter.