Berliner Senat will Vollzug des EEWärmeG vereinfachen


Er hat dazu den von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Entwurf eines novellierten Durchführungsgesetzes auf den Weg gebracht, teilte die Senatsverwaltung mit. Damit soll die Ermächtigungsgrundlage für eine konkretisierende Rechtsverordnung geschaffen werden.


Durch das EEWärmeG besteht in Berlin seit 2009 die Pflicht, bei Neubauten den Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Ob dieser Pflicht nachgekommen wird, ist von der zuständigen Behörde zu kontrollieren. Das solle möglichst einfach, kostengünstig und effektiv erfolgen, erklärte die Senatsverwaltung. So sollen künftig die Bezirke für den Vollzug des Gesetzes zuständig sein. Da auch die Bauaufsicht Aufgabe der Bezirke ist, erwarte der Senat durch die Verknüpfung dieser beiden Zuständigkeiten Synergieeffekte.


Des Weiteren sieht die Gesetzesnovelle vor, dass der Senat in Zukunft strengere Vorschriften für die Nutzung von erneuerbaren Energien bei öffentlichen Gebäuden festlegen kann. Damit solle der Anteil genutzter erneuerbarer Energien nach der grundlegenden Renovierung von landeseigenen Gebäuden erhöht werden, hieß es. Vor einem Beschluss des Senats werde der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt, erklärte die Senatsverwaltung.