Die Verbändeinitiative habe in einer Erklärung darauf aufmerksam gemacht, dass die Umsetzung der neu gefassten EU-Richtlinie gegen Zahlungsverzug diesen nicht bekämpfen, sondern weiter fördern würde, teilte der BTGA in Bonn mit. Werkunternehmern drohten große wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn der Gesetzgeber zugunsten von Auftraggebern großzügige Abnahme- und Zahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufnähme. Die Verbändeinitiative wolle solche insbesondere für den Mittelstand unfairen Vertragsbedingungen verhindern.
Wie der Verband erklärte, sind Leistungen, die aufgrund eines Werkvertrages erbracht wurden, grundsätzlich sofort nach Fertigstellung abzunehmen und zu bezahlen. Die vorgeschlagenen Regelungen sähen vor, dass die Zahlungsfrist zwischen Unternehmen 60 Tage und zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern 30 Tage betrage. Dazu soll die Abnahme einer Leistung innerhalb einer Frist von 30 Tagen erfolgen dürfen. Weil Werkunternehmer ihre Vorhaben auf eigene Kosten vorfinanzierten, würden die vorgeschlagenen Regelungen dazu führen, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmer künftig noch länger auf ihr Geld warten müssten. Dies beeinträchtige ihre Liquidität erheblich, moniert der BTGA.
Die Initiative vertritt nach BTGA-Angaben die Interessen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche. In ihr sind über 1,5 Mio. Betriebe mit 10 Mio. Beschäftigten und einem Umsatz von rund 2,8 Billionen € zusammengefasst.