BAFA veröffentlicht Kennzahlen zur Förderung von Mini-BHKW


 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Kennzahlen zur Förderung für Mini-KWK-Anlagen in Bestandsgebäuden veröffentlicht. Eine Auswertung zum Stichtag Ende Juni 2013 habe ergeben, dass seit dem Start des zum 1. April 2012 neu aufgelegten Förderprogramms über 4.270 Anlagenbetreiber von neun Mio. € profitieren konnten, gab die Behörde in Eschborn bekannt.

Den bewilligten Fördergeldern stünden 40,62 Mio. € an direkten Gesamtinvestitionen im BHKW-Bereich und über 72,94 Mio. € an gesamtvolkswirtschaftlich dadurch ausgelösten Investitionen gegenüber. Das bedeute, dass pro Euro an staatlicher Förderung über 4,5 € im BHKW-Bereich und über 8,1 € gesamtvolkswirtschaftlich ausgelöst wurden.

Die elektrische Gesamtleistung der installierten Anlagen beträgt den Angaben zufolge 18,94 MW. In Bezug auf die Leistungsklassen ergebe sich ein nahezu homogenes Bild der geförderten Anlagen. 12,5 Prozent der Mini-BHKW-Anlagen weisen demnach eine elektrische Leistung von unter 3 kW auf, 47,5 Prozent liegen im Leistungsbereich 3,1 bis 10 kW und 40,1 Prozent im Segment 10,1 bis 20 kW. Die Förderhöhe sei abhängig von der elektrischen Leistung und beginne bei 1.500 € für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal liegt die Fördersumme bei 3.500 € für ein Mini-BHKW mit 20 kW.

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss unter anderem der eingesetzte Modultyp auf der „Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW“ des BAFA aufgeführt sein, unterstrich die Behörde. Dort seien alle Anlagentypen eingetragen, die die geforderten Zielvorgaben beispielsweise an Primärenergieeinsparung oder Gesamtnutzungsgrad erfüllen. Die Liste wird regelmäßig vom BAFA aktualisiert.