Stuttgart will Förderung des Klimaschutzes im Nachbarrecht verankern


In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes, den die Landesregierung zur Anhörung freigegeben hat, sei deshalb vor allem ein Absenken der Hürden für die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäuden in Grundstücksgrenznähe vorgesehen, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. „Wer ein Haus nachträglich von außen dämmen möchte, stößt dabei gerade in eng bebauten Innenstädten oft zu schnell an rechtliche Grenzen“, erklärte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Das geltende Recht werde der gewachsenen Bedeutung von energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr gerecht.


Nach dem Willen den Landesregierung müssen Nachbarn künftig einen Überbau dulden, der aufgrund einer nachträglichen Dämmung entstanden ist und maximal 30 Zentimeter in das Nachbargrundstück ragt. Voraussetzung sei jedoch, dass der gewünschte Effekt nicht auf einem anderen, zumutbaren Weg schonender erreicht werden kann und dass die Dämmung baurechtlich zulässig ist, unterstreicht das Justizministerium. Die Nutzung des Nachbargrundstücks dürfe allenfalls geringfügig behindert werden.