BKWK begrüßt Ausbauziele zur Kraft-Wärme-Kopplung im Koalitionsvertrag


Der Bundesverband Kraft-Wärme Kopplung (BKWK) begrüßt, dass sich die zukünftige Regierung in dem vergangene Woche von CDU, CSU und SPD vorgelegten Koalitonsvertrag „klar zum 25 Prozent KWK-Ausbauziel im Jahr 2020 bekannt hat“.

Wie der Verband weiter mitteilte, sei es bemerkenswert, dass in dem Vertrag erstmals der Wärmemarkt konkret angesprochen werde. Gerade im Wärmemarkt könne die hocheffiziente KWK ihre Vorteile voll ausspielen. Der BKWK hoffe, dass dies von der künftigen Bundesregierung in der Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie noch zusätzlich stärker hervorgehoben werde. Wie der Koalitionsvertrag richtig feststellte, sei es die KWK, die in Sachen Primärenergie- und CO2 -Einsparung Maßstäbe setze.

Kritisch sehe der BKWK wir allerdings die verabredete Beeinträchtigung der Eigenversorgung durch die Beteiligung an der EEG Umlage und an Netzentgelten. Zwar sage der Koalitionsvertrag aus, dass die Wirtschaftlichkeit von KWK Anlagen durch die Beteiligung nicht beeinträchtigt werden solle, dennoch sei der BKWK der Ansicht, dass den Fähigkeiten der KWK im Energiemarktdesign zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden sei. Anders als die Bundesregierung meine, sei die Eigenversorgung im KWK–Bereich netzentlastend und nicht belastend. Auch die von der KWK bereitstellbaren Systemdienstleitungen würden durch die Einschränkung des Eigenverbrauchs eher eingeschränkt als gefördert. Auch vor dem Hintergrund, dass das positiv aufgefasste Ausbauziel von 25 Prozent KWK Anteil im Jahr 2020 erreicht werden solle, könne der BKWK diese Einschränkung nicht gutheißen.