Baden-Württemberg: Online-Bürgerbeteiligung zum Wärmegesetz abgeschlossen


In Baden-Württemberg hat das Landesumweltministerium nach dem Ende der Online-Bürgerbeteiligung zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz eine erste statistische Auswertung vorgelegt. Demnach sind die auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung zur Bewertung gestellten Eckpunkte der Novelle rund 3.000 Mal beurteilt worden.

Das Ministerium hatte um Antworten auf 17 Fragen gebeten. Wie es in einer Mitteilung der Landesregierung heißt, hätten über 60 Prozent der Befragungsteilnehmer den Eckpunkten grundsätzlich zugestimmt beziehungsweise sich sogar für weitergehende Regelungen ausgesprochen. „In den nächsten Wochen werten wir die Ergebnisse dieser ersten Bürgerbeteiligung im Verfahren detailliert aus“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Neben dieser grundsätzlichen Zustimmung, die sich auch auf die Ziele der Landesregierung für den Klima- und Ressourcenschutz im Wärmesektor erstrecke, gebe es auch für zentrale Vorhaben Gesetzes-Novelle ein positives Votum. Zum Beispiel für die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf den Nichtwohnbereich oder für die Ausweitung der technologischen Optionen, um die im Gesetz formulierten Anforderrungen an eine neue Heizungsanlage zu erfüllen. Auch die Möglichkeit, durch die Vorlage eines Sanierungsfahrplans einen Teil der Anforderungen zu erfüllen, sei überwiegend begrüßt worden. Mehrheitlich keine Zustimmung bei den Bürgern, die sich beteiligt haben, fand das Vorhaben, den Pflichtanteil erneuerbarer Energien bei der Heizungserbneuerung von zehn auf 15 Prozent zu erhöhen. „Eine Erhöhung des Pflichtanteils ist natürlich zunächst mit Vorbehalten verbunden“, so Untersteller.

Die zum Beispiel vom Verband für Energiehandel, VEH, und vom Institut für Wärme und Öltechnik, IWO, geäußerte Befürchtung, das Gesetz könne kontraproduktiv wirken und Heizungserneuerungen verhindern, wies Untersteller zurück: „Es gibt keine belastbaren Daten, die das belegen würden. Unserer Kenntnis nach unterscheidet sich die Entwicklung auf dem Markt für Wärmeerzeuger in Baden-Württemberg nicht signifikant von der bundesweiten Entwicklung. Einen negativen Impuls durch das derzeit geltende Wärmegesetz stellen wir nicht fest“, sagte er. Ein erster Gesetzesentwurf soll voraussichtlich im Herbst vorgelegt werden. Eine förmliche Anhörung, an der sich die Bürger erneut beteiligen können, schließe sich daran an.